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Rechtliche Frage für die Vorraussetzungen zum Praktizieren als psychologe

| 1. September 2015 19:28 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M.

Folgendes Angebot bietet die Impulse e.V. Schule für freie Gesundheitsberufe an:

http://www.impulse-schule.de/psychologischerberater.html

Meine Frage:

Darf mit diesem 18 monatigen Fernstudium der Beruf Psychologe ausgeführt und praktiziert werden? Also selbstständig z.b. Stunden abgehalten werden die dann von der Krankenkasse bezahlt werden so wie er in vielen Städten zu finden ist?

Ich bedanke mich für ihre Einschätzung.

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt.

Ihre Frage muss mit nein beantwortet werden. Die Berufsbezeichnung Psychologe darf nur jemand führen, der den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit Hauptfach Psychologie vorweisen kann.

Vorliegend bietet der Fernunterricht eine Ausbildung zum Psychologischen Berater an, diese Ausbildung ist in Deutschland gegenwärtig gesetzlich nicht näher geregelt.
Eine Kostenübernahme der Tätigkeit eines Psychologischen Beraters wird nicht von den Krankenkassen übernommen, da psychologische Beratung nicht der Behandlung von Krankheiten dient, §1 Abs.3 PsychThG.

Im Einzelfall kann eine Kostenübernahme bei Privaten-Krankenkassen beantragt werden, allerdings übernehmen diese die Kosten in der Regel auch nur, wenn der psychologische Berater über eine Approbation als Psychotherapeut oder eine Zulassung zur als Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie verfügt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Knoll

Bewertung des Fragestellers 1. September 2015 | 20:31

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