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Recht zur Lebensversicherung

31. Mai 2020 19:32 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo es geht darum meine Mutter wurde als Begünstigter in die Lebensversicherung eingetragen bei ihrem Sohn . Da er im Dezember 2019 verstorben ist hat die Vetsicherung ihr das Geld ausgezahlt. Gestern bekam sie ein schreiben vom Rechtsanwalt von dem Sohn des verstorbenen das er die Summe bekommen möchte. Aber wie gesagt als Begünstigte steht die Mutter vom verstorbenen drinnen nicht der Sohn. Hat er Rechte an der Lebensversicherung .

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

die Auszahlung der Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass. Der Sohn des Verstorbenen kann also nicht die Summe der Auszahlung beanspruchen. Er kann lediglich – da die Auszahlung der Lebensversicherung als Schenkung noch zu Lebzeiten angesehen wird – einen sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Dazu wird der Nachlass um den Rückkaufswert der Lebensversicherung im Todeszeitpunkt erhöht und von der Summe der (fiktive) Pflichtteil ermittelt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2010 - IV ZR 73/08 ). Wenn das Erbe des Sohnes weniger wert ist als der fiktive Pflichtteil, kann er den Rest von Ihrer Mutter verlangen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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