Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Wenn die zweite Ehe des Schwiegervaters in Deutschland nicht amtlich ist und daher nicht anerkannt werden kann, würde eben gerade nicht "in gültiger Ehe leben". Dann wäre keine Ehefrau da und damit würde die Lebensversicherung an die Erben ausbezahlt werden.
Sofern der Schwiegervater testamentarisch nichts anderes bestimmt hat, wäre Ihre Ehefrau ist als leibliches Kind Erbe, entweder allein oder zusammen mit den anderen Kindern.
Dann hätte Ihre Ehefrau Anspruch auf die Lebensversicherung, entweder ganz oder gem. ihrem Erbanteil.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Für eine genauere Prüfung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 15.06.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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