Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aus dem Sachverhalt entnehme ich, dass Sie den Roller bei einem gewerblichen Verkäufer erworben haben. In diesem Fall haben Sie neben der - freiwilligen - Garantie auch noch gesetzliche Gewährleistungsansprüche, für die es nicht auf die Erstellung einer Rechnung ankommt.
Hinsichtlich der Garantie kann man ausgehend von § 242 BGB
auch dahingehend argumentieren, dass sich der Verkäufer seiner Pflicht zur Rechnungserstellung entzieht und sich daher nicht auf die AGB zur Rechnungsvorlage berufen kann.
Das Problem ist vorliegend aber eher praktischer Natur. Denn wenn der Verkäufer schon wegen der Rechnung nicht erreichbar ist, ist er es wegen eines Garantiefalles wohl erst recht nicht. Daher besteht für Sie nur die Möglichkeit zB über Einwohnermeldeamtsanfragen den aktuellen Aufenthalt des Verkäufers herauszufinden. Alternativ könnte auch eine Mitteilung an das für den Verkäufer zuständige Finanzamt Sinn machen, da die unterlassene Rechnungerstellung ein Anzeichen für eine Steuerhinterziehung darstellen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Henning, Rechtsanwalt
Antwort
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