Sehr geehrter Fragesteller,
auch wenn Sie das ergangene Urteil als ungerecht empfinden mögen, es ist leider in der Welt, so dass Sie sich nunmehr darauf einrichten müssen.
Für die gegnerische Seite stellt das Urteil einen Vollstreckungstitel dar, mit dem diese nunmehr die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben kann.
Da eine Ratenzahlungvereinbarung offenbar nicht zu Stande gekommen ist, könnte die gegnerische Seite sofort den gesamten geschuldeten Betrag vollstrecken. Ein Ratenzahlung in Höhe von 10 oder 20 EUR ändert daran nichts. Die gegnerische Seite müßte einer solchen Vereinbarung zustimmen, erst dann wäre Sie daran gebunden.
Die gegnerische Seite kann im Rahmen der Vollstreckung z. B beantragen,
- dass der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände pfändet
- dass Ihr Arbeitseinkommen gepfändet wird, falls der Arbeitgeber bekannt ist
- dass Ihr Bankguthaben gepfändet wird, falls Ihre Bank bekannt ist.
Selbstverständlich darf die Zwangsvollstreckung nicht dazu führen, dass Ihnen die Lebensgrundlagen entzogen werden.
So darf Arbeitseinkommen erst ab einem Betrag von 930 EUR monatlich gepfändet werden gemäß § 859c I 1 BGB
. Gemäß § 811 I Nr. 10 BGB
dürften Ihnen die für Ihr Studium erforderlichen Lernmittel nicht entzogen werden.
Ein Anwaltswechsel erscheint nicht empfehlenswert, da dieser weitere Kosten verursachen würde. Sie müßten die Kosten des neuen Anwalts tragen, der sich ja erst in den Fall einarbeiten müßte.
Mit freundlichen Grüßen
Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
Vielen Dank für die rasche und konkrete Antwort. Bei einer Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung würde doch auch ein negativer Schufaeinstrag erfolgen? Wenn ja, wann wird dieser Eintrag gelöscht?
Da ich mit Ihrer Leistung sehr zufrieden bin, würde ich gerne Ihre Dienstleistung noch einmal in Anspruch nehmen. Bezüglich Mietrecht. Sind Sie auch darauf spezialisiert? Wie kann ich Sie kontaktieren und welche Gebühr würden Sie von mir nehmen?
Freundliche Grüße
Richtig, die Zwangsvollstreckung führt zu einem negativem Schufaeintrag. Dieser wird in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Wenn die Gläubiger allerdings eher befriedigt werden, haben Sie Anspruch auf Ausstellung eines sogenannten Erledigungsschreibens, aus welchem hervorgeht, dass die Verbindlichkeiten getilgt sind.
Auf diese Weise kann der Eintrag auch eher gelöscht werden.
Mietrecht gehört leider nicht zu meinen Interessenschwerpunkten. Sie können mir den Sachverhalt aber gerne mitteilen; wenn er komplizierter sein sollte, am besten per Mail.