ich bin 50% Gesellschafter einer GmbH (nicht Geschäftsführer).
Die GmbH vertreibt Produkte über das Internet.
Ich betreibe privat einige Internetseiten, über die ich Kunden an die GmbH vermittle.
Kann ich als Gesellschafter der GmbH eine Rechnung über Vermittlungsprovision (z.B. Monat Mai: 500 Kunden vermittelt à 10 Euro) in Rechnung stellen oder würde dies eine versteckte Gewinnausschüttung bedeuten?
vielen Dank für Ihre Anrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Eine verdeckte Gewinnausschüttung setzt voraus, dass eine Wert- und Vermögensverschiebung Gesellschaft und Gesellschafter erfolgt, ohne eine offene Gewinnausschüttung zu sein. Eine Wertverschiebung im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung liegt vor, wenn zu Lasten der Gesellschaft und zugunsten des Gesellschafters ein Vermögensvorteil generiert wird. Danach liegt ein Vermögensvorteil zugunsten des Gesellschafters vor, wenn die Gesellschaft ohne Vorliegen des Gesellschaftsverhältnis eine solche vertragliche Verpflichung nicht eingegangen wäre, § 8 Abs. 3 S. 2 KStG
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Soweit Ihre Leistung dem Gegenwert der Zahlung der GmbH entspricht bzw. die GmbH die Leistungen zu den gleichen oder höheren Konditionen auch von einem Dritten bezogen hätte liegen keine Anhaltspunkte für eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Jedoch sollten Sie bedenken, dass Sie ein Gewerbe anzumelden haben und auch umsatzsteuerpflichtig sind.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit weiterhin zur Verfügung.