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Programmierung eines Auktionsportal, wird nicht ausgeliefert. Wert: 2200,- Euro

27. April 2010 07:11 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe am 29.01.2010 bei einer Firma eine Programmierung eines Auktionsportals beauftrag. Fertigstellung sollte innerhalb von 1 Woche erfolgen. Dies wurde auch im Vertrag festgehalten.

Bezahlung komplett Vorkasse.

Nach einigen Punkten die noch geklärt werden mussten, war mir klar das es einige Tage länger dauert. Nur dauert dies bereits bis dato.
Jede Woche lässt sich die Firma etwas neues einfallen, damit der Liefertermin nicht eingehalten werden kann.

Angeblich ist das Portal fertiggestellt wurden und sollte nun noch auf
meinen Server installiert werden, dies wurde aber immer noch nicht durchgeführt da wieder ein Fehler vorliegt und dies erst in einigen Tagen fertiggestellt werden kann.
Problem dabei ist, dies wird mir schon seit meheren Monaten erklärt und jetzt habe ich keine Lust mehr zu warten.


Nun glaub/ weiß ich das es mit meinem Portal nichts mehr wird und möchte mein Geld zurück, was für Möglichkeiten habe ich mein Geld wieder zu bekommen? Sollte ich ein Inkassounternehmen beauftragen, kann mir vielleicht eins empfohlen werden?


Kann ich Schadensersatz verlangen.

Vertrag liegt vor und kann jederzeit bei Email zugeschickt werden.


Ich bedanke mich für eine schnelle Bearbeitung.

27. April 2010 | 08:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

setzen Sie hier eine kurze Frist von einer Woche, um das werk vollkommen fertigzustellen. Dieses sollten Sie schriftlich mit Einschreiben/Rückschein machen, um die Fristsetzung nachweisen zu können.

Nach Ablauf der Frist können Sie dann den vertrag kpndigen. Auch das sollte schriftlich erfolgen.

Danach können Sie dann Ihre Rechte nach §§ 634 , 636 BGB geltend machen und auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Allerdings müssen Sie den Schaden dann genau beweisen können.

Neben dem bisher gezahlten Betrag können dann auch Gewinnausfälle und eventuell höhere Kosten für eine Neuherstellung geltend gemacht werden. Wichtig dafür ist aber die Fristsetzung, wie oben beschrieben.

Nach Fristablauf sollten Sie ein Inkassounternehmen NICHT beauftragen.

Beauftragen Sie lieber einen Anwalt, da dieser Sie sehr viel besser vertreten kann. Das Inkassounternehmen kann Sie dann so wie so nicht gerichtlich vertreten, so dass Sie eventuell die Kosten des Inkassounternehmens dann selbst tragen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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