Sehr geehrter Ratsuchender,
herzlichen Dank für ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung der von ihnen gemachten Angaben beantworte.
Zuerst ist zwischen den von ihnen selbst hergestellten Produktfotos und den Fotos ihrer Lieferanten und der Hersteller zu unterscheiden. Bei den von ihnen selbst hergestellten Fotos liegen die Urheberrechte und damit sämtliche Verwertungs- und Nutzungsrechte auch bei ihnen. Für alle anderen Fotos, die von Dritten hergestellt worden sind, auch wenn es die Fotos von Herstellern oder Lieferanten sind, sollte gelten, dass ein entsprechendes Nutzungsrecht mit diesen Herstellern schriftlich vereinbart worden ist. Zwar reicht eine Vereinbarung grundsätzlich in mündlicher Form aus, hier bekommen Sie jedoch erhebliche Nachweisschwierigkeiten, da sie im Streitfall beweispflichtig für ein Verwertungsrecht sind. Aus diesem Grunde empfehle ich, stets eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen.
Eine Pflicht, die Bilder gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen obliegt ihnen grundsätzlich nicht, außer sie haben eine entsprechende Vereinbarung mit Urhebern oder Herstellern von Fotos geschlossen. Ansonsten reicht das eigene Urheberrecht derjenigen beziehungsweise desjenigen aus, der die Fotos aufgenommen hat. Dieses Urheberrecht schützt sie vor unrechtmäßiger Verwendung oder Nutzung. Daher ist es auch nicht unbedingt nötig, eine Software einzusetzen, die ihre Bilder schützt. Diese wäre nur zu empfehlen, wenn es sich um sehr hochwertige Bilder handelt, deren Nutzung auf alle Fälle alleine schon aus praktischen Gründen unterbunden werden soll. Wenn die Fotos dann trotzdem durch Dritte unberechtigt nutzt, haben sie zum einen einen Anspruch auf Unterlassung dieser Nutzung sowie zum anderen möglicherweise auch einen Schadensersatzanspruch der aus der unberechtigten Nutzung resultiert. Die eingesetzte Software kann lediglich ein Erschwernis für Dritte darstellen, die Fotos unberechtigt zu nutzen.
Werden die Fotos Dritter (der Lieferanten oder Hersteller) kopiert, dann stehen den Lieferanten und Herstellern entsprechende Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Dritten, der diese Fotos auch von ihrer Internetseite kopiert hat, zu. Eine grundsätzliche Verpflichtung die Fotos der Lieferanten und Hersteller zu schützen, obliegt ihnen nicht, solange dies nicht separat vereinbart worden ist.
Wenn von Ihrer Internetseite Bilder unrechtmäßig kopiert worden sind und dann auf anderen Internetseiten veröffentlicht werden, ist immer derjenige haftbar, beziehungsweise schadensersatzpflichtig, der die Bilder kopiert hat. Ihnen stehen die oben genannte Rechte gegen den Urheberrechtverletzer zu. Diese sollten dann so schnell wie möglich geltend gemacht werden. Gerne unterstütze ich sie in diesen Fällen. Gegen sie kann dagegen keine Haftung hergeleitet werden, wenn Dritte ihre Bilder unrechtmäßig nutzen. An eine Haftung wäre höchstens dann zu denken, wenn sie Fotos auf ihren Internetseiten veröffentlicht haben, für die sie keine entsprechenden Nutzungs- oder Verwertungsrechte haben oder die Fotos strafrechtlich relevanten Inhalts sind. An beides dürfte aber in ihrem Fall nicht zu denken sein.
Ich hoffe, ihnen mit der summarischen Prüfung der Rechtslage eine nützliche und erste Orientierung gegeben zu haben. Sollten weitere Informationen erforderlich sein oder noch Fragen bestehen, können sie gerne die kostenlose Nachfragemöglichkeit nutzen. Selbstverständlich stehe ich ihnen auch gerne für die weitere Vertretung und Bearbeitung der Angelegenheit zu Verfügung. Hierzu können sie mich mit Hilfe der oben angegebenen Kontaktinformationen erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-