Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes gerne wie folgt.
Dass Sie inhaltlich im Recht sind, steht nach Ihren Angaben außer Frage. Da Sie kein Geld am Automaten erhalten haben, ist es nicht gerechtfertigt, dass Ihr Konto belastet wird. Die Bank darf sich kein Geld von Ihnen "zurückholen", welches Sie Ihnen gar nicht ausgezahlt hat.
Damit kommt es maßgeblich darauf an, wer beweisen muss, wie die Vorgänge am Geldautomat wirklich waren.
Hierzu hat das LG Stuttgart am 07.10.2008 (13 S 189/08
) entschieden, dass die Bank beweisen muss, dass der Bankautomat richtig funktioniert hat.
Es reicht also nicht aus, dass die Bank Ihre Darstellung nicht nachvollziehen kann. Um eine Abbuchung vornehmen zu dürfen, müsste sie die ordnungsgemäße Auszahlung am Bankautomat beweisen. Kann sie dies nicht, darf sie keine Belastung des Kontos vornehmen, bzw. muss diese rückgängig machen.
Ich empfehle Ihnen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen. Für Ihre weitere Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie selbstverständlich gerne von der kostenfreien Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.
Antwort
vonRechtsanwalt Christoph M. Huppertz
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