Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Sie werden die Steine entfernen müssen, da diese eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Stellen Sie ich vor, jemand führe darüber. Ihre Sicherungsinteressen könnten Sie dadurch wahren, dass Sie ihr bepflanztes Grundstück abzäunen. Oder Sie können es vorläufig mit Trassierband und Stangen abzäunen.
Die Gemeinde ist nicht zur Sicherung verpflichtet, vielmehr sind dies die einzelnen Bauherren, die die Haftung sowie die Verantwortlichkeit trifft.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
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