Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, fordern Sie den Nachbarn unter Hinweis auf das bestehende Glatteis auf, die Zuleitung zumindest im Winter zu unterlassen. Dies sollte per Einschreiben und Fristsetzung von 3 Wochen passieren.
Falls die überfrierende Nässe zudem nicht sichtbar sein sollte, empfehle ich ein Zusatzschild aufzustellen, welches hiervor warnt, da auch trotz Schild eine Haftung angenommen werden kann, wenn diese nicht vorhersehbar gewesen ist.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Guten Tag
Danke für die Antwort.
Ich habe folgenden Satz nicht verstanden:
"Falls die überfrierende Nässe zudem nicht sichtbar sein sollte, empfehle ich ein Zusatzschild aufzustellen, welches hiervor warnt, da auch trotz Schild eine Haftung angenommen werden kann, wenn diese nicht vorhersehbar gewesen ist"
-Trotz welchem Schild?
-Haftung von wem? Eigentümer der Straße oder Hausanlieger
-wenn was nicht vorhersehbar ist?
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Nachfragen:
-Trotz welchem Schild?
Trotz des derzeitigen "Kein Schneedienst Schildes" könnte es dann zu einer Haftung kommen, wenn unvorhergesehene Gefahren auftreten, mit denen man nicht rechnen bräuchte, auch wenn keine Räumung erfolgt.
-Haftung von wem? Eigentümer der Straße oder Hausanlieger
Haftung der Eigentümer der Straße, also im Zweifel die Anlieger.
-wenn was nicht vorhersehbar ist?
Die überfrierende Nässe durch den Abwasserstrom.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten,
schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt