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Privatsstraße Schneeräumpflicht Teil 2

1. Januar 2015 13:55 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Guten Tag (Fortführung meiner Anfrage vom 30.12.2014)
Wir wohnen seit kurzem in einem Einfamilienhaus zusammen mit 5 anderen Hausbesitzern (auch Einfamilienhäuser) in einer Privatstraße, die zu 100 % zu unserem Eigentum gehört. Die Privatstraße ist eine Sackgasse, die als Privatstraße beschildert ist und die demnach öffentlich nur durch die Anwohner und deren Besucher genutzt wird. Räumungsdienst und Müllabfuhr befahren die Straße nicht.
Aus meiner Anfrage vom 30.12.2014 und der Antwort von Rechtsanwältin Frau Meeners habe ich gelernt, dass ich von der Räumpflicht grundsätzlich befreit bin, wenn ein entsprechendes, gut erkennbares Schild "Kein Winterdienst" aufgestellt wird.
Nun gibt es hier noch eine besondere Situation:
Einer der anliegenden Hauseigentümer leitet sein Regenwasser vom Dach seines Hauses direkt auf meine Privatstraße. Das Wasser läuft dann etwa 10 m quer auf die andere Straßenseite in den dort befindlichen Regengully. Grundsätzlich unproblematisch und nicht wirklich störend, aber das Gefahrenpotential bei Frost ist eindeutig. Über mehrere Meter Länge bildet sich eine tückische Eisplatte.
Muss ich den Hauseigentümer auffordern sein Regenwasser zur Gefahrenvermeidung anderswo hinzuleiten, oder kann ich den Zustand "Eisplatte im Winter" tolerieren, weil ja das Schild "Kein Winterdienst" vorhanden ist.

1. Januar 2015 | 16:47

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, fordern Sie den Nachbarn unter Hinweis auf das bestehende Glatteis auf, die Zuleitung zumindest im Winter zu unterlassen. Dies sollte per Einschreiben und Fristsetzung von 3 Wochen passieren.

Falls die überfrierende Nässe zudem nicht sichtbar sein sollte, empfehle ich ein Zusatzschild aufzustellen, welches hiervor warnt, da auch trotz Schild eine Haftung angenommen werden kann, wenn diese nicht vorhersehbar gewesen ist.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. Januar 2015 | 18:19

Guten Tag
Danke für die Antwort.
Ich habe folgenden Satz nicht verstanden:
"Falls die überfrierende Nässe zudem nicht sichtbar sein sollte, empfehle ich ein Zusatzschild aufzustellen, welches hiervor warnt, da auch trotz Schild eine Haftung angenommen werden kann, wenn diese nicht vorhersehbar gewesen ist"
-Trotz welchem Schild?
-Haftung von wem? Eigentümer der Straße oder Hausanlieger
-wenn was nicht vorhersehbar ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Januar 2015 | 19:10

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihren Nachfragen:

-Trotz welchem Schild?

Trotz des derzeitigen "Kein Schneedienst Schildes" könnte es dann zu einer Haftung kommen, wenn unvorhergesehene Gefahren auftreten, mit denen man nicht rechnen bräuchte, auch wenn keine Räumung erfolgt.


-Haftung von wem? Eigentümer der Straße oder Hausanlieger

Haftung der Eigentümer der Straße, also im Zweifel die Anlieger.

-wenn was nicht vorhersehbar ist?

Die überfrierende Nässe durch den Abwasserstrom.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten,
schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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