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Privatkredit - wie erfolgt Anrechnung der Raten auf Zins/Tilgung?

27. Juli 2010 18:06 |
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Kredite


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael J. Zuern

Es ist ein Darlehnsvertrag über € 4.500 zwischen Privatleuten geschlossen. In dem Vertrag ist auch ein Zinssatz von 12% vereinbart. Der Vertrag sah eigentlich keine Rückführung in Raten, sondern zu einem Stichtag vor. Zu diesem Stichtag hat der Schuldner jedoch nicht gezahlt. Nun möchte ich mit ihm eine Rückführung in Raten vereinbaren.
Ist es zulässig, die Raten zuerst ausschließlich auf die Zinsen anzurechnen? Oder muss ich von Anfang an ein Teil auch auf die eigentliche Forderung verrechnen?
Greift hier § 367 BGB oder § 497 BGB ?

Sehr geehrter Fragesteller:

gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

nach Ihren Angaben handelt es sich um ein rein privates Darlehen. § 497 BGB ist nur anwendbar auf Verbraucherkreditverträge, sodass hier nur § 367 BGB einschlägig ist.

Damit können Teilzahlungen zuerst auf die Zinsen angerechnet werden.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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