Sehr geehtrter Fragesteller,
wenn sich per Überweisungsbeleg nachweisen lässt, dass tatsächlich eine Zahlung i. H. v. 10000,- Euro vom Vater an die Tochter getätigt worden ist, würde ich einen Rechtstreit für nicht aussichtslos halten.
Die Behauptung, es habe sich bei der Zahlung der 10.000,- Euro um ein (unverzinsliches) Darlehen gehandelt, könnte durch die monatlichen Zahlungen i. H. v. 250,- Euro an den Vater im Wege des Indizienbeweises zur Überzeugung bewiesen werden.
Wenn sich die Tochter auf den Standpunkt stellt, eine darlehensweise Hingabe des Geldes sollte vereinbarungsgemäß nur i. H. v. 4000,- Euro erfolgen und der Rest eine Schenkung sein, so hätte Sie dies zu beweisen, wobei hier ein Nachweis in Abweichung der inidiziellen Bedeutung der monatlichen Zahlungen schwer werden dürfte.
Im Verhältnis zu Bank wird der Vater aber allein haften.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz, RA
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Diese Antwort ist vom 17.06.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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