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Privatkauf-Rücktritt-KEIN GELD ZURÜCK

28. September 2007 20:08 |
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Kaufrecht


Hallo,

ich hatte bei eBay einen Motor gekauft, allerdings nicht per Auktion sondern über das Nachrichtensystem. Wir hatten uns vor Auktionsende geeinigt.

Leider musste ich feststellen das das angegebene Baujahr nicht stimmte (über bilder die mir der verkäufer gesendet hatte)

Daraufhin sagte dieser mir das ich froh sein sollte wenn ich den Motor bekomme, geld gibs nicht zurück.

Dann hatte ich ihn Angezeigt.
Daraufhin sagte mir der Verkäufer ich solle ihm meine Bankdaten geben, ich bekomme das Geld zurück.

Das ist 4 Wochen her.
Er geht nicht ans Telefon und reagiert auch nicht auf emails.

Was kann ich jetzt machen???

Ich habe nur seinen Namen, seine Bankdaten und die Handynummer???

Mfg

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Sie müssen vorliegend die strafrechtlichen und die zivilrechtlichen Möglichkeiten unterscheiden.

Ihre Anzeige führt vielleicht dazu, dass gegen den Verkäufer Anklage vor dem Strafgericht erhoben wird. Sie persönlich haben davon zunächst nichts.

Sie müssen Ihre Ansprüche auf dem zivilrechtlichen Wege verfolgen.

Zunächst müssen Sie die Anschrift des Verkäufers heraus bekommen. Bankdaten und Handynr. nützen Ihnen nichts.

Wenn Sie seine Anschrift kennen, verlangen Sie nochmals schriftlich die Rückzahlung des Geldes und setzen Sie Ihm dazu eine Frist (am besten per Einschreiben mit Rückschein).

Wenn der Verkäufer dann auch nicht zahlt, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit Klage bei dem zuständigen Zivilgericht einzureichen, auf Rückzahlung des Kaufpreises.

(Ich unterstelle bei der oben genannten Vorgehensweise, dass Ihnen der gekaufte Motor nicht übergeben wurde.)

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 28. September 2007 | 20:59

Hallo,
Danke ersteinmal.

Soweit klar.

Aber wie komm ich denn an seine Adresse???

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. September 2007 | 22:33

Nun das ist wohl keine juristische Frage,

aber ich würde anhand der Ihnen vorliegenden Bankleitzahl prüfen (z.B. unter www.bankleitzahlen.de), wo die Bank des Verkäufers sich befindet und dann einfach im Telefonbuch nachsehen. Wenn das nicht hilft, bleibt Ihnen ggf. noch die Möglichkeit über ebay den Verkäufer ausfindig zu machen.

Ob das in Ihrem Fall möglich ist weis ich aber nicht, da Sie den Kauf nicht über ebay abgewickelt haben.

Als letzte Möglichkeit können Sie ggf. die Anschrift im Rahmen Ihrer Anzeige über die Stattsanwaltschaft erfahren. Dazu sollten Sie sich jedoch einen Anwalt vor Ort nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller

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