Sehr geehrter Fragesteller,
besten Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf:
Sofern noch nicht vorhanden, sollte ein schriftlicher Darlehensvertrag aufgesetzt werden, der von beiden Parteien unterzeichnet wird. Er sollte die geliehene Summe, etwaige anfallende Zinsen, die Rückzahlungsmodalitäten (Ratenhöhe, Laufzeit, Fälligkeit) und eine Kündigungsregelung enthalten. Zusätzliche Sicherheiten, die, falls vorhanden, in den Vertrag aufgenommen werden können, sind z.B. die Stellung einer Bürgschaft, die Eintragung einer Grundschuld, oder die Sicherungsübereignung eines Kfz. Die Eintragung einer Grundschuld wäre nur per Notar und Grundbuchamt möglich, vergleichsweise kostenintensiv und bei einem nicht allzu hohen Betrag wie diesem auch eher unüblich. Was man alternativ machen kann, ohne eine zusätzliche Sicherheit zu stellen, ist die Vereinbarung eines notariellen Schuldanerkenntnisses. Die Notarkosten liegen bei ca. 1-2 % des Darlehensbetrages. Ein notarielles Schuldanerkenntnis ermöglicht es dem Gläubiger bei Nichtzahlung durch den Schuldner sofort die Zwangsvollstreckung einzuleiten, ohne erst ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren einleiten zu müssen.
Bei Unklarheiten stehe stehe ich im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
9. April 2025
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12:09
Antwort
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