Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Weitergabe einer privaten Lizenz für gewerbliche Zwecke für sich stellt bereits einen Vertragsverstoß dar, das Microsoft das sicherlich in den Lizenzverträgen untersagt.
Gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben
Sie ein privates Arbeitsmittel befugt
im Betrieb verwendet
(um sich selbst die Arbeit zu erleichtern).
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit zur Nutzung auf Kollegen und den Chef erstreckt.
Das beinhaltet keine Schenkung sondern allenfalls eine Gebrauchsüberlassung, aus der Natur der Sache maximal für die Dauer des Anstellungsverhältnisses befristet war.
Deshalb ist der Entzug zwangsläufig mit dem Ende Ihres Arbeitsvertrags.
Daher ist die Löschung konsequent.
Ich empfehle mit eine ausreichenden Kündigungsfrist die weitere Nutzung zu untersagen und die Löschung zu verlangen. Der eigenmächtige Eingriff in den Firmen-PC könnte als verbotene Eigenmacht Schadensersatzansprüche nach sich ziehen (der aber gering wäre, wenn die Löschung ohne Probleme oder Beeinträchtigungen der Funktion der PC möglich ist).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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