Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn kein entsprechender Hinweis über die automatische Vertragsverlängerung erfolgte und bzw. oder Sie innerhalb der Widerspruchsfrist von zwei Wochen den Widerspruch eingelegt haben, dann ist der Anspruch in Höhe von EUR 89,95 nicht berechtigt. Dies sollten Sie gegenüber der Gegenseite vortragen und auch dann gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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