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Praxisgemeinschaft Kostenabrechnung

26. Januar 2016 15:03 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tommy Kujus

Zusammenfassung

Bei einem Klageverfahren vor dem Landgericht kann die notwendige und fristgebundene Verteidigungsanzeige nicht durch den Beklagten selbst, sondern nur durch einen Rechtsanwalt abgegeben werden.

Ich benötige schnelle Hilfe in folgendem Fall: mein ehemaliger Kollege unserer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft hat mich auf Zahlung mehrerer Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre verklagt. Ich habe bereits schriftlich nach Prüfung derselben versucht, ihm meine Gegenrechnung zu erläutern,ohne Reaktion, es folgte ohne Kommunikation die Klage.

Nach deren Eingang bat ich bei Gericht um zeitlichen Aufschub, um erst einmal einen Anwalt suchen zu können ( Landgericht = Anwaltszwang) und weil ich unglücklicherweise genau jetzt für zwei Wochen in Urlaub bin.

Im Antwortschreiben des Gerichts wurde mir dann ein zeitlicher Aufschub verwehrt. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Klage (14.01) muss ich durch einen Anwalt antworten, ansonsten drohe ein Versäumnisurteil.

Wie gehe ich jetzt richtig vor, um genau das zu vermeiden und die knappe Frist bis übermorgen einzuhalten?

Da ich in München wohne, wäre mir ein ortsansässiger Anwalt am liebsten, da auch dieser mich anschließend im Prozess vertreten könnte.

Für eine zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


1.
Sie haben eine Klage vom Landgericht erhalten. Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass Ihnen das Gericht mit Zustellung der Klageschrift eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat, innerhalb derer Sie die "Absicht der Verteidigung" anzeigen sollen (sog. "Verteidigungsanzeige", § 276 ZPO ).

Bei dieser Frist handelt es sich um eine Notfrist. Das heißt, dass diese Frist nicht verlängert werden kann!

Geht die Verteidigungsanzeige nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage bei Gericht ein, kann ein Versäumnisurteil gegen Sie ergehen. Der Klage würde damit stattgegeben.

Da vor dem Landgericht Anwaltszwang herrscht, können Sie diese Verteidigungsanzeige nicht selbst einlegen. Dies kann ausschließlich durch einen zugelassenen Rechtsanwalt geschehen. Sie müssen daher zwingend kurzfristig einen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen.

Allerdings brauche Sie (bzw. Ihr Anwalt) bei der Verteidigungsanzeige auch noch keine Einwände gegen die geltend gemachte Forderung vortragen. Die Verteidigungsanzeige dient einzig dazu, gegenüber dem Gericht anzuzeigen, dass Sie sich überhaupt verteidigen "wollen".
Erst in der Klageerwiderung werden konkrete Beweise vorgebracht. Diese Klageerwiderung wird üblicherweise in einem gesonderten Schriftsatz und innerhalb einer weiteren Frist gefertigt.


2.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Bitte beachten Sie, dass bereits kleinste Änderungen im Sachverhalt eine andere Beurteilung zur Folge haben können.


Mit freundlichen Grüßen

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