Guten Tag,
ich habe jemanden eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, per Einschreiben.
Unterlassungserklärung wurde nicht bis zum angegebenen Datum Unterschrieben zurück geschickt.
Brief ist Nachweislich zugestellt worden.
In der Unterlassungserklärung steht, das der "Abzumahnende" alle Kosten zu tragen hat.
Das Briefporto für das Einschreiben sollte auf ein angegebenes Konto bis zu ein Termin ebenfalls überwiesen werden.
Kann ich das Briefporto für das "Unterlassungsschreiben" per Mahnbescheid einfordern?
Danke
Sofern die Forderung für das Porto in Ihrem Schreiben einzeln ausgewiesen worden und die Gegenseite durch das Schreiben wirksam in Verzug gesetzt wurde, könnten Sie den Betrag per Mahnbescheid geltend machen.
Eine Wertuntergrenze für Mahnbescheide gibt es insoweit nicht.
Sollte es jedoch durch einen Widerspruch der Gegenseite zu einem streitigen Verfahren kommen, müsste nachgewiesen werden, dass der Hauptsacheanspruch auf Abgabe der Unterlassung gegeben war.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.