ich habe bei ebay den Porsche Cayenne eines Kunden versehentlich mit 54,50- Euro anstatt mit 54.500,00- Euro Sofortkaufpreis eingestellt. Sofort hat ein ebay Mitglied die Sofortkaufoption genutzt und besteht nun auf herausgabe des Fahrzeuges für 54,50- Euro oder eines vergleichbaren Fahrzeuges. Das Fahrzeug hatte zuvor bei einer 1 Euro Auktion einen Verkaufsspreis von 53.800,00- Euro erreicht. Da der Höchstbieter aber zahlungsunfähig war und sein 11 jähriger Sohn angeblich auf das Fahrzeug geboten hatte, beauftragte mich der Fahrzeugeigentümer den Wagen erneut bei ebay, aber diesmal mit Sofortkaufoption 54.500,00- anzubieten. Dabei kam es zu der Fehleingabe des Preises.
Ist der Kauf rechtskräftig ? Wie soll ich mich verhalten ?
Gruß tsannah
nach der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28.07.2005, Az.: 8 U 93/05
gilt Ihr Vertragsangebot als unwiderruflich, was das Gericht aus § 9 Nr. 1 der eBay-AGBs abgeleitet hat.
Das vorzeitige Beenden der Auktion berührt dabei die Wirksamkeit Ihres zuvor abgegebenen Angebotes nicht; auch das hat das OLG deutlich gemacht.
Der Vertrag ist also zunächst einmal wirksam.
Nun ist es möglich, den Vertrag anzufechten, wobei die Anfechtung aber immer unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen muss und der Anfechtungsgrund deutlich mitgeteilt werden muss.
Dabei werden Sie sich aber schadensersatzpflichtig machen und auch Schadensersatz dem Grunde nach leisten müssen.
Da hierzu nähere Informationen notwendig sind, kann dieses nur als erste Orientierung dienen.
Sie sollten mit allen Unterlagen unverzüglich (SOFORT) einen RA vor Ort aufsuchen, um ggfs nach Einsicht in alle Unterlagen, mails, Schreiben, etc noch etwas zu retten. Gere können Sie sich auch mit unserem Büro in Verbindung setzen.