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Pool Abstand Hessen

20. August 2019 19:38 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Über die Genehmigungsfreiheit und die Abstandsfläche bei Errichtung eines Wasserbeckens nach der Hessischen Bauordnung 2018.

Ich habe eine ergänzende Frage zu:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Schwimmbecken-im-Garten-welche-Abstandsflaechen-gelten--f233496.html

Unser Pool würde herausragen, aber nur 15 cm über der Oberfläche des restlichen Gartenbodens. Er liegt also auf einer Art Stufenniveau, damit der Rasten nicht direkt angrenzt, sondern man eine Stufe hoch auf das Pooldeck kommt. Um den Pool sollen auf dieser 15cm Höhe eine Lage Keramikfliesen gelegt werden (Breite 1 Meter).

Der nachbar ist übrigens meine Schwester und dieses Pooldeck solle mehr oder minder direkt an die mittige Gartengrenze am Zaun gesetzt sein. Meine Schwester hat hier keine EInwände.

Ist dieses Vorhaben immer noch genemigungsfrei. Muss ich es dennoch anzeigen oder darf ich einfach errichten? Die Poolgröße ist 7,5 m x 3,5 m und 1,5 m tief

20. August 2019 | 21:43

Antwort

von


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Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wasserbecken sind auch nach der großen Gesetzesnovelle im Jahr 2018 gemäß Nr. II.6.6 der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO) genehmigungsfrei. Gleichwohl müssen sie nach § 62 Abs. 2 HBO den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Der Poolrand aus Keramikfliesen hat keine gebäudegleiche Wirkung i.S.d. § 6 Abs. 8 HBO, wie sich insbesondere auch dessen Satz 2 entnehmen lässt, der verschiedentlich auf eine Höhe von 1 m maximal abstellt. Ein Grenzabstand muss folglich nicht eingehalten werden.

Sie dürfen den Pool ohne Anzeige bei der Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde errichten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

ANTWORT VON

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