Ich muss für einen neuen Job ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen und bin mir unsicher ob eine Eintragung vorliegt.
Verurteilung bzw. Beschluss lautete:
Die Bewährungszeit hinsichtlich der Freiheitsstrafe von 11 Monaten aus dem Strafbefehl vom 31.05.10 beträgt 3 Jahre ab Rechtskraft des Strafbefehls.
Meines Erachtens nach gilt eine Frist von 3 Jahren ab der Rechtsraft + "Die Frist ist erst ab Ende einer Freiheitsstrafe zu rechnen." also grob beginnen die 3 Jahre dann wohl ab 01.07.11 und somit sollte dann ab Juli 2014 keine Eintragung bestehen, korrekt?
Ich habe sonst keinerlei Verurteilungen oder andere Strafen erhalten.
FRAGE:
Wenn ich also morgen ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Stadt für 13.- Euro beantrage, wird dann dort etwas erscheinen oder wird es "sauber" sein?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Löschungsfrist für das Führungszeugnis richtet sich nach § 34 BZRG
und beträgt in Ihrem Fall (Freiheitsstrafe nicht über 12 Monate und Bewährung) insgesamt 3 Jahre.
Ihr Führungszeugnis ist damit ohne Eintrag, da die Frist bereits abgelaufen ist. Eine längere Frist würde es nur geben, wenn es sich um ein abgeurteiltes Sexualdelikt handeln würde (wovon ich aufgrund des Strafbefehls aber nicht ausgehe).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt