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Planungsbüro veröffentlicht Bilder meines Hauses

7. Juni 2021 21:17 |
Preis: 38,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Haus selbst entworfen. Natürlich mit Ideen aus dem Internet aber ohne direkte Vorlage. Mit diesem Entwurf bin ich zu einem Planungsbüro gegangen und habe den Eingabeplan zeichnen lassen. Dabei wurde auch ein 3D Modell des Hauses erstellt.
Heute habe ich im Internet unter Facebook und Instagram entdeckt, dass das Planungsbüro Bilder von meinem Haus aus der 3D Simulation veröffentlicht hat. Die Firma macht also mit meinem Haus Werbung für sein Planungsbüro.
Kann ich mich dagegen wehren?
Viele Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Fotos dürfen von Häusern nur veröffentlicht werden, wenn diese von einem Weg fotografiert wurden, der für jeden öffentlich zugänglich ist. Hier handelt es sich jedoch nicht um das Haus selber, sondern ein Modell. Da ist fraglich, wer das Urheberrecht daran erworben hat - schauen Sie zuerst in die Verträge, die Sie mit dem Büro geschlossen haben.

Vielleicht ergibt sich daraus schon etwas.

In der Regel gehören jedoch die Arbeitsproben/Modelle dem Schöpfer, also hier wohl der Firma.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 8. Juni 2021 | 06:49

Sehr geehrte Frau Dr. Corina Seiter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mein beauftragtes Planungsbüro hatte die Aufgabe, einen Eingabeplan zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine Zeichnung, die das Haus von Innen und Außen darstellt. Dieser Plan wird für die Genehmigung eines Bauvorhabens benötigt. Daher unterliegt der Eingabeplan definierten Regeln und bestimmte Maße und technische Informationen müssen angegeben werden.
In meinem Fall war hier keine schöpferische Tätigkeit des Planungsbüros notwendig. Sowohl die äußere als auch die innere Gestaltung des Hauses kam von mir. Bin ich nicht somit der Schöpfer?
Im Planungsvertrag mit dem Büro ist über das Urheberrecht nichts aufgeführt.
Es ist noch zu erwähnen, dass das Haus architektonisch außergewöhnlich ist.
Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Juni 2021 | 23:14

Wenn somit die schöpferische Tätigkeit von Ihnen stammte, dann können Sie durchaus davon ausgehen, dass (und gerade weil es so außergewöhnlich ist) Sie auch das Urheberrecht haben.

Dann können Sie Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Setzen Sie eine Frist zur Löschung der Bilder/des Bildes und verlangen wie gesagt Schadensersatz.

Gerne helfen wir Ihnen weiter.

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