Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:
Nachdem Sie die streitgegenständliche Hose als "Seven for all mankind"-Markenhose auf der Plattform ebay zum Verkauf angeboten haben, hat Käufer zunächst einen Anspruch auf Übergabe einer Markenhose.
Hat er die Hose als Erfüllung angenommen, so muss er die Mangelhaftigkeit der Kaufsache beweisen – im Bestreitensfalle hat er daher die Fälschung der Hose konkret darzulegen und unter Beweis zu stellen. Gelingt ihm dieser Beweis, kann er Erfüllung des Kaufvertrages, also die Lieferung einer "Seven for all mankind" Originalhose verlangen ( § 437 Nr. 1 BGB
). Erst wenn die verlangte Nacherfüllung erfolglos gefordert wurde, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten ( §§ 437 Nr. 2
, 440 BGB
) oder den Kaufpreis mindern ( §§ 437 Nr. 2
, 441 BGB
). Neben oder anstatt der Nacherfüllung, des Rücktritts oder der Minderung kann der Käufer Schadensersatz verlangen, der in der Differenz zwischen dem gebotenen Kaufpreis und dem tatsächlichen Preis eines Markenproduktes bestehen wird.
Bei erfolgreicher Geltendmachung der Gewährleistungsrechte werden Sie Ihren Verkäufer gleichfalls aus der Sachmängelhaftung nach § 437 BGB
(Nacherfüllung, Rücktritts oder der Minderung, Schadensersatz)in Anspruch nehmen können.
Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 04.02.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Jutta Petry-Berger
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Was würde hier als Nachweis für die Echtheit/Fälschung rechtlich gelten?
Bisher hat mir der Käufer lediglich die Stellungnahme eines authorisierten Fachhändlers zukommen lassen. Dieser meint, es wäre tatsächlich eine gut gemachte Fälschung und keine Originaljeans. Ich bin nicht sicher, ob dies ausreicht, auch im Hinblick darauf, dass ich das ja ggfs. an meinen Verkäufer weiterreichen müsste.
Sehr geehrte Fragestellerin,
eine Fälschung sollten Sie erst dann anerkennen, wenn Ihnen der Käufer eine entsprechende Stellungnahme des Herstellers vorlegt. Denn nachdem die Hose keine offenkundigen Anzeichen für eine Fälschung aufweist, wird nur der Hersteller selbst oder ein Gutachter den Beweis des Vorliegens eines Plagiats sicher führen können. Fordern Sie den Käufer daher auf, die Hose von dem Hersteller begutachten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin