Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Pkw Kauf und Gebrauchtwagenankauf

2. August 2021 07:49 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Bei einem Händler habe ich ein Neufahrzeug bestellt. Aufgrund eines Facelifts, eine Änderung der Modellreihen und weil der Hersteller dem Händler immer noch keine Lieferzusage für das von mir bestellte Fahrzeug übermittelt hat, warte ich jetzt seit vier Wochen auf eine Bestellbestätigung.

Vertragsgemäß kann ich nun die Bestellung zurückziehen, was ich auch tun werde.

Hier meine Frage: Zusätzlich zur Bestellung habe ich mit dem Händler einen separaten Ankaufvertrag über meinen bisherigen Gebrauchtwagen abgeschlossen. Dieser soll im November an den Händler übergeben werden.
Ist dieser Ankaufvertrag weiterhin gültig? Im Ankaufvertrag gibt es jedenfalls keine Klausel, dass für den Ankauf der Kauf des neuen Fahrzeugs Voraussetzung ist. (PS: Ich möchte den Ankaufvertrag auch ohne den Kauf des Neuwagens erfüllen,)

2. August 2021 | 08:18

Antwort

von


(1376)
Goethestraße 14
37154 Northeim
Tel: 05551-9178697
Tel: 015140353756
Web: https://rechtsanwalt-geike.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne be


Ergänzung vom Anwalt 2. August 2021 | 08:23

Sehr geehrter Fragesteller,

hier hat leider etwas technisch nicht geklappt, gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sofern hier ein eigenständiger separater Ankaufvertrag für Ihr Fahrzeug geschlossen wurde, bleibt dieser grundsätzlich auch bei einem vertragsgemäßen Rücktritt vom Kaufvertrag des gewünschten Neufahrzeugs wirksam.

Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage o.ä liegt hier nicht vor, da es sich um einen eigenständigen Vertrag handelt, der auch ohne den anderen Kaufvertrag bestehen bleiben kann.

Da es sich um einen Händler handelt kann auch nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Gegenseite den anderen Vertrag bei der Einigung vorausgesetzt hat.

Hiernach bleiben die im Ankaufvertrag niedergelegten vertraglichen Pflichten auch nach einem vertragsgemäßen Rücktritt vom Kaufvertrag über das neue Fahrzeug bestehen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jannis Geike
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1376)

Goethestraße 14
37154 Northeim
Tel: 05551-9178697
Tel: 015140353756
Web: https://rechtsanwalt-geike.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER