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Phichingversuch

5. Juni 2019 23:00 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Phishing und die Konsequenzen daraus.

Ich glaube, evtl. Phiching-Opfer zu werden: In den letzten Tagen.habe ich einiges bei amazon bestellt. Gestern bekam ich von.amazon eine Mail, in der mir mitgeteilt wurde, dass mein.Konto gesperrt wäre. Ich sollte meine Angaben einschl. IBAN angeben, damit ich wieder mit amazon arbeiten könnte. Das tat ich und habe nun.meine Zweifel. Soll ich mein.Konto sperren lassen? Ich habe zwar gelesen, dass nichts passieren.würde und bei.Belastungen.meines Komtos die Bank mein.Konto ausgleichen müsste, da ich keine Überweisung getätigt hätte

7. Juni 2019 | 08:48

Antwort

von


(196)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde zu allererst mein Konto beobachten, bevor Maßnahmen ergriffen werden.

Die Problematik ist die, dass die Bank nicht so einfach das Konto ausgleicht, sondern darauf abstellt, dass Sie zumindest ein Mitverschulden haben, indem Sie die Kontodaten eingegeben haben oder der Computer nicht ausreichend gesichert ist.

Sobald Sie Kontobewegungen bemerken, sollten Sie die Bank informieren und Strafantrag stellen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Wübbe

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2019 | 11:14

Bevor ich die Antwort bekommen hatte, habe ich mitgeteilt, dass sich die Angelegenheit erledigt hat. Jetzt erfahre ich, dass bei Paypal eine Abbuchung erfolgt ist. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich erwarte ein umgehende Rückbuchung auf mein Konto bei Paypal. Sollte auf meinem Bankkonto eine Abbuchung erfolgen, werde ich auch meine Bank auffordern, den Betrag rückzufordern.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juni 2019 | 11:18

Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kann diese Nachfrage nicht zum Fall und zu meiner Antwort zuordnen. Wenn Sie die Frage konkretisieren könnten wäre ich sehr verbunden. Soweit es um Fragestellungen zur Abbuchung der entstandenen Gebühr für die Antwort geht, kann ich dazu leider keine Auskunft geben.
Freundliche Grüße,
M. Wübbe

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