Ich moechte den genauen Pflichtteilsanspruch errechnet haben von der folgenden Schenkung einer Immobilie (mit Niessbrauch):
Schenkungsdatum: Mai 2007
Wert im Grundbuch: 85,000 Eur
Wert des Niessbrauchs: 37,000 Eur
Alter des Erblassers z.Zt. der Schenkung: 86
Todesdatum des Erblassers: Maerz 2010
Verkehrswert am Todesdatum: 108,000 Eur (circa)
Ich habe gelesen das bei der Errechnung des Pflichtteils der Niessbrauch irgendwie beruecksichtigt wird, nach Anlage 9 zu Para.14 BeWG.
Ich weiss aber leider nicht genau wie man das berechnet, oder ob auch das Datum der Schenkung in diesem Falle auch noch eine Rolle spielt und zu welchem Umfang (wegen des Niessbrauchs).
Bitte berechnen Sie mir den genauen Betrag des Pflichtteils.
gerne beantworte ich Ihre Fragen ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Die Bewertung des Niessbrauchs zum Stichtag Mai 2007 (so verstehe ich Ihre Frage) ist nur möglich, wenn Sie mir das genaue Geburtsjahr angeben und ob der Schenker (= Erblasser) männlich oder weiblich war.
Darüber hinaus benötige ich für die von Ihnen angefragte Berechnung des Pflichtteils die genaue Angabe der Erben.
Zum Stichtag März 2010 wäre der Niessbrauch mit dem Tod des Erblassers erloschen (so verstehe ich Ihre Angaben) sodass der volle Verkehrswert die Ausgangsbasis für die Berechnung des Pflichtteils wäre.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt26. Oktober 2010 | 09:10
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte schciken Sie mir die angesprochenen Inforamtionen, damit ich die Frage baldmöglichst beantworten kann.