Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten zunächst versuchen, die Sache außergerichtlich zu klären.
Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist.
Der Verfahrenspfleger hat auch pflichtgemäß Akteneinsicht zu nehmen.
Denn er kann bzw. muss danach Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen, was natürlich ohne Akteneinsicht kaum möglich ist.
Der Verfahrenspfleger soll Ihnen als Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, Ihnen Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern.
Sie können sich aber auch hilfsweise direkt an das Gericht wenden, wenn dies alles hier nicht erfolgt (ist).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg