Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Üblicherweise wird das Vermögen von geschäftsfähigen Personen nicht "einfroren", ich gehe davon aus, dass in dem Fall der Ihnen geschildert wurde, die Person unter Betreuung stand.
Was aber bei Ihnen passieren kann, ist, dass im Falle einer Schenkung das Sozialamt die Schenkung zurückfordern kann. Solche Rückforderungen werden durchgeführt, wenn der Schenker plötzlich verarmt, also das Pflegheim nicht bezahlen kann.
Diese Rückforderung können Sie vermeiden, wenn Ihre Oma Ihnen, bzw. Ihrer Schwester ein Darlehen gibt und im Testament bestimmt, dass die Forderung erlassen wird, sogenanntes Erlassvermächtnis.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Einblick verschaffen und, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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