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Pferdekauf ohne schriftl. Vertrag

20. Februar 2007 21:40 |
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Vertragsrecht


Da ich mich in ein Pferd verliebt hatte, teilte ich der Verkäuferin mit, dass ich mir vorstellen könnte das Pferd zu kaufen. Ich teilte ihr auch meine finanziellen Möglichkeiten (Anzahlung, Ratenzahlung) mit. Über den Kaufpreis wurde nie gesprochen.
Weiterhin teilte ich ihr mit, dass ich natürlich nochmals das Pferd einige Male Probereiten möchte, bevor ich mich endgültig entschliessen könnte, nun das Pferd tatsächlich kaufen zu wollen und es am 17.12.2006 abzuholen.

Nun kam es jedoch beim ersten Probereiten dazu, dass ich massive Angst beim Reiten empfand und teilte dies der Verkäuferin am selben Abend mit. Sie sagte „man“ solle nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. O.k ich rief eine sehr gute Reiterin an und bat sie das Pferd einmal zu reiten. Sie begann sofort am nächsten Tag das Pferd zu reiten. Leider wurde sie vom Pferd massiv abgeworfen und „landete“ glücklicherweise auf den Beinen, sodass ihr nichts passiert ist.
Das hat mein Vertrauen in das Pferd gänzlich zerstört und teilte telefonisch der Verk. mit, dass ich das Pferd unter diesen Umständen nicht nehmen werde. Sie hatte Verständnis für meine Situation und wolle das Pferd dann von einem Profi bereiten lassen um es dann zu verkaufen. Ein schriftl. Kaufvertrag kam nicht zustande.

Seit Dezember 2006 hörten wir nichts von der Verkäuferin bis gestern am 19.02.2007, also 2 Monate später, folgender Brief (ohne Namen) bei uns einging:

******** Briefbegin ***************************************
Sie kauften von unserer Mandantschaft das Pferd "Name geändert". Der Kaufpreis betrug 2.500,00 EUR. Bei Übergabe am 17.12.2006 sollten 1.000,00 EUR gezahlt werden. Weitere Raten a 500,00 EUR sollten am 01.01., 01.02.und 01.03.2007 gezahlt werden.
Aus unerfindlichen Gründen haben Sie das Pferd unserer Mandantschaft nicht abgenommen. Dies obwohl Herr Dr. „Name geändert“ nochmals bestätigt hatte, dass das Pferd absolut gesund sei.

Aus den vorbezeichneten Gründen haben wir Sie aufzufordern, das Pferd abzunehmen Zug um Zug gegen Zahlung von 2.000,00 EUR. Hierfür setzen wir eine Frist bis zum 26. Februar 2007.
Wir weisen darauf hin, dass die letzte Rate am 01.03.2007 in Höhe von 500,00 EUR zu zahlen ist. Sollten Sie das Pferd nicht abholen, werden wir vor dem zuständigen Amtsgericht auf Abnahme des Pferdes klagen.
************* Briefende ***************************

Bei allen Gesprächen mit der Verkäuferin war auch mein Ehemann anwesend. Wie verhalte ich mich am Besten? Kann ich nun tatsächlich zum Kauf gezwungen werden?

Beste Grüsse
Ihre Ratsuchende

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Nach Ihren Angaben ist kein Kaufvertrag geschlossen worden. Insbesondere ist man sich über für den Vertragsinhalt wesentliche Punkte (u.a. Kaufpreis) gar nicht einig geworden.

II. Die Verkäuferin ist für den Umstand, dass ein Kaufvertrag geschlossen worden sein soll, beweispflichtig. Ob sie dies allerdings nach dem von Ihnen Geschilderten können wird, wage ich zu bezweifeln.

III. Teilen Sie der Verkäuferin mit, dass kein Kaufvertrag geschlossen worden ist und Sie deshalb auch nicht gewillt sind, den „Kaufpreis“ zu entrichten. Allenfalls hat es eine „Vertragsanbahnung“ gegeben, die jedoch keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung begründet.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

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