Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Nach Ihren Angaben ist kein Kaufvertrag geschlossen worden. Insbesondere ist man sich über für den Vertragsinhalt wesentliche Punkte (u.a. Kaufpreis) gar nicht einig geworden.
II. Die Verkäuferin ist für den Umstand, dass ein Kaufvertrag geschlossen worden sein soll, beweispflichtig. Ob sie dies allerdings nach dem von Ihnen Geschilderten können wird, wage ich zu bezweifeln.
III. Teilen Sie der Verkäuferin mit, dass kein Kaufvertrag geschlossen worden ist und Sie deshalb auch nicht gewillt sind, den „Kaufpreis“ zu entrichten. Allenfalls hat es eine „Vertragsanbahnung“ gegeben, die jedoch keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung begründet.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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