Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Persönliche Gegenstände beim Ex

9. Februar 2007 09:31 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Freund und ich haben uns vor 1 Jahr getrennt. Er wohnt einige hundert Kilometer von mir entfernt und hat noch einige Gegenstände von mir in seiner Wohnung. u.a. Fotos und Post, die nach meinem Auszug an die Adresse geschickt worden ist. diese hat er höchstwahrscheinlich auch geöffnet-ohne meine Erlaubnis!

Er schuldet mir ebenfalls noch viel Geld, da wir eine gemeinsame Werkstatt aufbauen wollten. Die Belege habe ich dummerweise auch bei ihm deponiert. nun weigert er sich mir zumindest einen Teil zurückzuzahlen. er weiß wohl, dass die Belege bei ihm sind.

Ich habe den Schlüssel noch bei mir, das weiß er, denn er wollte ihn nicht wieder. der Mietvertrag lief immer auf ihn.
kann ich ohne sein Wissen in die Wohnung gehen und meine Sachen herausholen? ich würde mit ihm ein Treffen vereinbaren und statt dies einzuhalten in die Wohnung und mein Eigentum herausholen.
Dies müsste jedoch heimlich geschehen, da er unberechenbar ist und ich ihm deshalb auch nicht begegnen möchte.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus.


Sehr geehrte Ratsuchende,

von Ihrem geplanten Vorhaben muss ich Ihnen abraten.

Das Betreten der Wohnung wäre voraussichtlich als Hausfriedensbruch strafbar. Bezüglich der abgeholten Gegenstände würden Sie verbotene Eigenmacht begehen. Zudem könnte ein solches widerrechtliches Vorgehen Grundlage für Schadensersatzansprüche sein.

Sie sollten stattdessen die Gegenstände in Ihrem Eigentum genau bezeichnen und Ihren Exfreund schriftlich und unter Fristsetzung zur Herausgabe auffordern und diesen Herausgabeanspruch notfalls gerichtlich durchsetzen und vollstrecken.

Mit freundlichen Grüßen

Kaussen
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 3. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER