Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten nur dann zahlen, wenn Ihnen das Schreiben offiziell aussieht und der Verstoß eindeutig dokumentiert ist, entweder per Protokoll oder Fotoaufnahme.
Sollte das nicht der Fall sein, fordern Sie die Akte über das Inkassobüro an. Sollten die Informationen nicht besser werden, würde ich auch weiterhin nicht zahlen, da derzeit viele betrügerische Briefe im Bereich Verkehrsrecht wegen angeblicher Verstöße im Umlauf sind.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Das Protokoll war echt, ich habe wirklich falsch geparkt, die Briefe in der Vergangenheit kamen aus Brunneck, ich denke nicht, dass es sich um eine Fälschung handelt, von einem Inkasso-Unternehmen war bisher nicht die Rede, die Briefe kamen immer von der Gemeinde Brunneck. Aus der urspünglichen Summe von ca. 20 oder 30 Euro sind durch mehrere Zuschläge nun 97,81 geworden. Meine konkrete Frage: Wird dies eingetrieben, nachdem nun fast 100 Euro erreicht sind und in dem Schreiben steht, dass sich pro 6 Monate der Betrag immer weiter erhöhen wird oder kann ich es ignorieren, da zwischenzeitlich anderes KFZ-Kennzeichen nach Umzug.
Vielen Dank für eine kurze Antwort von Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen,
Sehr geehrter Fragesteller,
ab einem Betrag von € 70,00 kann eine Vollstreckung auch in Deutschland drohen im Wege der Rechtshilfe, sodass ich Ihnen nur raten kann, die Gesamtsumme zu überweisen, um nicht am Ende vor weitaus höheren Verfahrenskosten zu stehen oder am Ende vor dem Risiko, dass Sie in Italien angehalten werden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt