Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Strafzettel aus Italien muss 360 Tage später nach der Tat beim Betroffenen in Deutschland ankommen. Das scheint bei Ihnen der Fall zu sein. Danach kann noch 5 Jahre der Strafzettel eingetrieben werden. Wenn Sie nicht nach Italien fahren, würde Italien das Vollstreckungsabkommen in Anspruch nehmen und die deutschen Behörden zur Eintreibung auffordern. In der Regel passiert das aber nicht, da hiergegen Rechtsmittel nach deutschem Recht gegeben sind, mit denen man sich gegen das italienische Verfahren richten kann. Das kann und sollte aber ein Rechtsanwalt überprüfen und auch erst dann wenn von deutschen Behörden ein Vollstreckungsersuchen eingeleitet wird.
MFG
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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