Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
für Ihre Online-Anfrage bedanke ich mich zunächst und beantworte sie unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt:
1.
Soweit der abgestellte Wohnwagen Sie konkret behindert, Ihr Grundstück zu benutzen oder den Zugang dazu zu erlangen, haben Sie natürlich einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Störer nach §§ 862
, 1004 BGB
. Allerdings, das sei angemerkt, reicht dabei der ästhetische störende Eindruck bzw. die Störung der freien Sicht auf Ihr Haus, was zweifelsohne von dem Wohnwagen ausgehen mag, leider nicht aus. Soweit ferner der Wohnwagen auf Ihr Grundstück herüber ragt, haben Sie freilich auch einen entsprechenden Anspruch auf Unterlassung und Entfernung.
2.
Eine ganz andere Frage ist es, soweit der Wohnwagen auf einem „öffentlichen Stellplatz“ steht, wie Sie in Ihrer Frage anklingt, ob daraus gewisse Rechte entspringen. Einen öffentlich rechtlichen Anspruch auf Entfernung (bspw. wegen eines Parkverstoßes) des Wohnwagens gibt es so nicht. Allerdings ist es richtig, wie Sie bereits zutreffend erkannt haben, dass auf Spielstraßen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden darf (Zeichen 326 Nr. 5 StVO haben Sie richtig verstanden). Von daher haben Sie wenigstens die Möglichkeit, durch eine entsprechende Anzeige beim Ordnungsamt dem Zustand letztlich Einhalt zu gebieten. Von daher kann ich Ihnen nur dringend raten, bei der Gemeinde respektive dem Ordnungsamt hartnäckig zu bleiben! Obendrein ist es möglich, dass aufgrund des überlangen „Parkens“ bereits eine genehmigungspflichtige Sondernutzung der Straße vorliegt, die ebenso behördlich untersagt werden könnte. Dies ist aber Tatfrage. Auf jeden Fall sehe ich Ergebnis – wie vorab beschrieben – eine Handhabe, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben. Gerne stehe ich auch für die weitere Vertretung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich dazu einfach über den untenstehenden link!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
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<A href="mailto:mail@anwaltskanzlei-hellmann.de">E-Mail an Rechtsanwalt Hellmann</A>
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