Wir haben einen Parkplatz, der sowohl als Privatparkplatz als auch als Kundenparkplatz benutzt wird. Die Straße an der dieser Parkplatz liegt ist eine schmale (6m) breite verkehrsberuhigte Wohnstraße. Unsere Parkplätze liegen quer zur Straße, sodass rückwärts fahrend ausgeparkt wird.
Da unser Nachbar mittlerweile mit 2 Autos dort parkt ist es nur noch möglich durch mehrmaliges rangieren den Parkplatz zu verlassen. Es ist im Verlaufe dieser Zeit auch schon zu mehrere Unfälle gekommen.
1. Dieser Parkplatz ist noch nie als Parkplatz gekennzeichnet worden oder durch Markierungen von der Straße abgetrennt worden, ist aber schon immer als solche benutzt worden
2. Unser Nachbar hätte die Möglichkeit ebenfalls Parkfläche auf seinem Grundstück zu schaffen
Meine Frage ist nun,
welches Recht wiegt höher
a. das wir unseren Parkplatz gefahrlos benutzen können oder
b. das Parkrecht meines Nachbarn, auf der öffentlichen Straße zu parken
und wenn b zutreffen sollte, was machen machen kann, damit a durchgesetzt werden kann.
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Parkplatz
Die Rechte sind grundsätzlich gleichrangig zu betrachten.
Sofern es sich um öffentliches Gelände handelt und kein Parkverbot ausgeschildert ist, können dort Fahrzeuge geparkt werden.
Allerdings dürfen gem. der StVO keine anderen Fahrzeuge behindert werden. In diesem Fall können Sie die zuständige Polizei bzw. Ordnungsamt einschalten. Zivilrechtlich haben Sie in analoger Anwendung des §1004 BGB
einen Unterlassungsanspruch bzgl. der Behinderung.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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