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Parkett. Mangelanzeige nur per whatsap

25. Juni 2018 12:38 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Historie:
08/2010: Parkett im Neubau wird verklebt. Garantie 5 Jahre.
03 & 07 / 2012: Mail bzgl kleinere Mängel
Da auf Mails nicht reagiert wird erfolgt die weitere Kommunikation nur noch über Whatsapp.
Der Handwerker kommt einmal vorbei, macht kleinere Ausbesserungen.

Der Hauptmangel entsteht später:
Innerhalb der ersten 4 Jahre wird die Verklebung schlechter, viele Hohlstellen (nicht verklebte Stellen). Diese werden mehr, der Parkett wölbt sich leicht im Wohnzimmer ("Blase").
Handwerker öffnet das Parkett => Kleber ist mangelhaft, fehlerhafter Kleber. Er beseitigt diese Blase durch ausbessern dieser Stelle. Er informiert den Kleberhersteller inkl. einer Vorortbegehung mit einem Vertreter des Kleberhestellers. Es wird eine Untersuchung versprochen, es passiert nichts weiter.

Meine Frage:
bringt das Einschalten eines Anwaltes hier noch etwas?

Leider habe ich es versäumt innerhalb der 5 Jahre einen Mangel per E-Mail / Brief an den Handwerker zu stellen. Ich habe diesen Mangel allerdings in Whatsapp an den Handwerker geschrieben, er hat darauf auch reagiert.

Schriftlich habe ich nur den Verlauf der Whatsapp- Nachrichten mit entsprechenden Antworten, dass er sich darum kümmern würde. Er hat auch immer wieder reagiert, bis zum Begutachten mit einem Vertreter der verantwortlichen Kleberfirma.

Ist dieser Chat Verlauf in Whatsapp gerichtlich / rechtlich überhaupt relevant bzw. kann ich mit diesem belegen, dass dem Handwerker rechtzeitig (vor Ablauf der Garantie) der Mangel von mir bekannt gemacht wurde? Oder ist dies nicht relevant und durch mein Versäumnis einer schriftlichen Mängelanzeige bin ich nun auf die Kulanz und weitere freiwillige Mitarbeit meines Handwerkes angewiesen?





Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Tatsächlich sprechen erhebliche Umstände dafür, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr erfolgreich geltend machen können, denn es ist nun doch erhebliche Zeit abgelaufen.
Zusätzlich wäre zu prüfen, was genau der Garantieanspruch umfasst hat, also der Inhalt des Garantievertrages, dies ist so nicht klar beschrieben.

Es besteht noch eine kleine Restchance - je nach Verlauf der Kommunikation, dass zwar nicht mehr der Garantieanspruch, möglicherweise aber die Gewährleistung geltend gemacht werden könnte.
Dies liegt an den Vorschriften über die Hemmung der Verjährung und den Neubeginn der Verjährung. Je nach Inahlt der Kommunikation könnte es also sein, dass Ihre Gewährleistungsansprüche wiederholt neu begonnen haben, was zu prüfen wäre anhand der Kommunikation.
Grundsätzlich kann so eine Kommunikation über WhattsApp auch gerichtlich verwertet werden.

Im Übrigen jedoch wären Sie in der Tat auf die Kulanz des Handwerkers angewiesen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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