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Parkbusse Ausland

| 3. Januar 2019 16:02 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Ich parkte auf einem öffentlichen Parkplatz weil ich müde war und 10 stunden Auto gefahren bin ,leider war nur für 2 Stunden gratis parken .Für eine Stunde Ueberzeit soll ich 180 Euro bezahlen .Die erste Rechnung kam vom Incasso Büro Euro Parking aus London mitte August 2018 .Der Parkverstoss war im November 2017.

Ich schrieb eine schriftliche Stellungnahme Sie wurde nicht anerkannt ,ich schrieb das ich total übermüdet war und eine Pause brauchte und die Hinweisschilder übersehen habe .Noch dazu nicht in meiner Sprache .

Ich bezahlte im Rahmen der Frist 71 Euro ,nun kam erneut ein Schreiben .

Frau Herrmann hatte damals die Versicherung auf Ihren Namen abgeschlossen weil ich noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatte .

Was kann ich da tun ?? Normal wäre es nach einem Jahr verjährt . Christian Fischer

3. Januar 2019 | 17:37

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sofern Sie beabsichtigen sollten, wieder einmal nach Großbritannien zu reisen und dort vor einer bösen Überraschung geschützt zu sein, ist zu klären, ob Sie mit der Zahlung des Betrages von € 71,00 die Forderung beglichen haben. Dies deshalb, weil sich ausländische Forderungen bei fristgerechter Zahlung oft reduzieren.

Eine Verjährung ist ggf. auch unterbrochen worden, da die Gegenseite ja innerhalb des Jahres aktiv geworden ist.

Um die Sache abschließend beurteilen zu können, müssen alle Schreiben im Detail geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Bewertung des Fragestellers 22. Januar 2019 | 12:20

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Die Antwort war sehr knapp und nicht ausreichend genug um etwas damit an zu fangen ???
Es fehlt konkrete Massnahme auf den Bussgeldbescheid ?
Ich bin mit der Antwort nicht zufrieden .

Vielen Dank Christian Fischer

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Januar 2019
5/5,0

Die Antwort war sehr knapp und nicht ausreichend genug um etwas damit an zu fangen ???
Es fehlt konkrete Massnahme auf den Bussgeldbescheid ?
Ich bin mit der Antwort nicht zufrieden .

Vielen Dank Christian Fischer


ANTWORT VON

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