Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es handelt sich um die Vorlagegebühr - also die Gebühr, die UPS nimmt, das Paket abzufertigen. Es soll bereits erfolgreiche Vorgehen dagegen geben, da - gerade auch in Ihrem Fall - UPS ohne Ihren Auftrag gehandelt hat. Dann müssten sie die Kosten nicht zahlen - Ob dies Erfolg hat, kann leider nicht durch Urteile belegt werden, da sich ein Vorgehen nur lohnt, wenn man rechtschutzversichert ist - die Anwaltskosten übersteigen den Betrag, daher ist wohl noch keiner vor Gericht gezogen.
Das Paket erhalten Sie nur wieder, wenn Sie sich an den Verkäufer wenden - dann aber wieder mit neuen Versandkosten und Zoll - beachten Sie, durch die Nicht-Annahme sind Sie in Verzug und müssen die Lieferkosten nebst Schadensersatz an den Verkäufer zahlen (ggf. Kaufpreis ohne Ware).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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