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PKW ummelden, Vater im Brief eingetragen, Sohn nutzt Fahrzeug

14. August 2007 13:52 |
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Vertragsrecht


Guten Tag,

Ich besitze einen PKW, den ich ohne Vertrag bzw. mit mündlichem Vertrag vor 5 Jahren von einem Bekannten gekauft habe. Um Ausgaben für die Versicherung zu sparen wurde das Fahrzeug auf meinen Vater angemeldet. Er ist also in Brief und Fahrzeugschein eingetragen.
Ich habe das Fahrzeug gekauft, meinem Bekannten das Geld für das Fahrzeug gegeben, und mir den Erhalt des Geldes quittieren lassen. Sämtliche Kosten für den Unterhalt des Fahrzeuges wurden von mir bzw. meiner Lebensgefährtin bezahlt, da ausschließlich ich (bzw. meine Lebensgefährtin und ich) das Fahrzeug in den letzten fünf Jahren genutzt haben (Benzin, Versicherung und Steuern - diese waren zwar an meinen Vater adressiert, wurden jedoch nachweislich von mir bezahlt.).

Mittlerweile ist es zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen mir und meinem Vater gekommen, so dass ich das Fahrzeug ummelden möchte, damit er nicht mehr als Halter im Fahrzeugbrief erscheint, da er droht, die Versicherungspost bzw. die Steuerbescheide nicht mehr an mich weiterzuleiten, damit das Fahrzeug stillgelegt wird. Ebenfalls würde er sich weigern irgendwelche Papiere zum Ummelden des Fahrzeuges zu unterschreiben.

Meine Frage nun, kann ich den Wagen ummelden auf mich oder meine Lebensgefährtin bzw. deren Vater (ich bin im Besitz des Fahrzeugbriefes und kann nachweisen, dass ich für die Laufenden Kosten des Fahrzeuges, seit es sich in meinem Besitz befindet, aufgekommen bin). Leider vermute ich, dass er behaupten könnte, das Fahrzeug sei ihm gestohlen worden, wenn ich den Wagen ummelde.
Eigentlich sehe ich mich als Eigentümer des Fahrzeugs an und möchte eventuelle unangenehme Konsequenzen aus einem unvorhersehbarem Verhalten meines Vaters vermeiden.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen auf Grundlage der mitgeteilten Informationen gerne wie folgt beantworten kann:

Sie können sich entspannen ! Es hat sich mittlerweile eingebürgert, dass derjenige, der den Kfz-Brief in den Händen hält, als Eigentümer am Fahrzeug vermutet wird.

Sie sollten einfach mit den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug ummelden. Die Mitwirkung Ihres Vaters ist hierzu nicht erforderlich.

Wenn Sie von Ihrem Vater einer Straftat bezichtigt werden, können Sie dagegen gleichfalls rechtliche Schritte wegen falscher Verdächtigung einleiten.

Ich hoffe jedoch, dass es soweit nicht kommen muss. Es ist familienintern immer besser, nicht den Weg der Kompromisslosigkeit zu gehen.

Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

André Schäfer
-Rechtsanwalt-
info@rechtsanwalt-schaefer.net

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