Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen auf Grundlage der mitgeteilten Informationen gerne wie folgt beantworten kann:
Sie können sich entspannen ! Es hat sich mittlerweile eingebürgert, dass derjenige, der den Kfz-Brief in den Händen hält, als Eigentümer am Fahrzeug vermutet wird.
Sie sollten einfach mit den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug ummelden. Die Mitwirkung Ihres Vaters ist hierzu nicht erforderlich.
Wenn Sie von Ihrem Vater einer Straftat bezichtigt werden, können Sie dagegen gleichfalls rechtliche Schritte wegen falscher Verdächtigung einleiten.
Ich hoffe jedoch, dass es soweit nicht kommen muss. Es ist familienintern immer besser, nicht den Weg der Kompromisslosigkeit zu gehen.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Schäfer
-Rechtsanwalt-
info@rechtsanwalt-schaefer.net
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