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PKV - keine Beitragsrückerstattung wegen fehlenden Infos und auflauf von Sollbetrag

| 30. September 2012 12:58 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich bin bei der Central seit 2002 privat Krankenversichert. Ich habe einen Vertrag, bei dem ich einmal jährlich einen 300 Euro Vorsorge- Gutschein erhalte- diesen habe ich nicht erhalten, da ich einen Monat Beitragsrückstand habe (das heißt es hat sich nach und nach einen Monatsrückstand summiert, da zu wenig überwiesen wurde).

Nachgefragt, warum ich diesen habe, konnte mir keine Auskunft erteilt werden- die Sachbearbeiterin war ebenfalls damit überfordert. Nun liegen mir die Kontoauszüge der letzten 8 Jahr vor. Jedes Jahr wurden alle Beiträge bezalt bis auf im Jahr 2011- da wurde mir per Telefon ein Plus Stand meines Kontos gemeldet. Dies habe ich auch so auf der Versicherungsabrechnung notiert, mit Sachbearbeiterin am Telefon vereinbart, einen Beitrag im September/ Oktober 2011 auszusetzten. Dies habe ich auch getan. Beim Durchsehen der Kontoauszüge ergab es sich, das ich monatlich immer ein paar Euro weniger zahlte als es hätte sein müssen- dies wurde mir nie von der Central mitgeteilt, auch nicht von meinem Vermögensberater, der mich betreut. Daher ist der Beitragsrückstand aufgelaufen. Da ich nun vergeblich -ebenfalls- auf die Jahresbeitragsrückerstattung wartete (habe seit 4 Jahren keine Rechnungen eingereicht) habe ich eben in den Versicherungsbedingungen nachgelesen- das mir nun nach dem Verlust des Vorsorgegutscheins auch kein Betragsrückerstattung zusteht- da ich einen Monat im Verzug bin. Ich bekäme weit über 800 Euro BRE. Ohne ein Schreiben der Central mit einem Hinweis darauf, das ich nun fast Monatsbeitrag im Verzug bin- kann ich ja auch diesen Sollstand nicht zahlen. Dies habe ich ja nur erfahren, als ich vor ein paar Wochen selbst bei der Central nachfragte. Die Sachbearbeiterin am Telefon meinte, sie würden bei einem kleinen Beitragsverzug nicht mahnen, erst wenn es ein höhere Betrag wäre.
Wie sehen nun meine Chancen aus, meine Beitragsrückerstattung und den Vorsorgecheck zu erhalten? Ich fühle mich von der Central etwas veräppelt. Jahrelang keine Rechnung eingereicht, kein Brief erhalten, also keine Information oder Hinweis darüber, das immer zu wenig Beitrag (15 Euro) weniger im Monat einbezahlt wurde. Alle eingereichten Rechnungen meiner Kinder wurden ohne Problem erstattet- selbst da wunder ich mich, warum wurde nie die fehlende Summe einbehalten/ verrechnet. Was soll ich tun? Es wäre schön, wenn Sie mir helfen könnten und mir sagen könnten, an wen ich mich wenden soll.

30. September 2012 | 13:41

Antwort

von


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159/12

Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,

Ihre rage geschrieben am 30.09.2012 12:58:47
PKV - keine Beitragsrückerstattung wegen fehlenden Infos und auflauf von Sollbetrag
Rechtsgebiet: Generelle Themen
| Einsatz: € 25,00
|beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:


Mir liegt Ihr konkreter Vertrag und auch der Tarif nicht vor.

Unter http://www.central.de/online/portal/ceninternet/content/139788/149622
heißt es jedoch zu der Thematik, zu der Sie Ihre Frage gestellt haben:
„Geld-zurück-Garantie
Der central.vario bietet Ihnen Gesundheitsschutz mit garantierter Beitragsrückerstattung. Das nennen wir Pauschalleistung. Für Sie bedeutet das: Wenn Sie eine Tarifstufe mit Pauschalleistung wählen und uns für ein Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, erstatten wir einen Teil Ihrer Beiträge. Und diese Zahlung garantieren wir Ihnen!!
Weiter unten heißt es:
„Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Pauschalleistung?"
Im letzten Satz heißt es:

„(...)
• Im Anspruchsjahr sowie bis zum 30.06. des Folgejahres waren Sie nicht im Beitragsverzug."
Dies gilt – soweit ich dies ersehen kann – insbes. (oder nur) für Tarif CVP/CVPA (vgl. http://www.central.de/online/portal/ceninternet/content/139788/155890). Diesbzgl. müssten Sie Ihre Versicherungsbedingungen noch einmal überprüfen.

Einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung und den Vorsorgecheck dürften Sie also nur dann haben, wenn Sie nicht in Verzug wären:

Wie gerät man in Verzug?
Üblicherweise bedarf es dafür einer Mahnung.

Hier dürfte sogar eine sog. Qualifizierte Mahnung erforderlich gewesen sein.

Vor der Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) war eine genaue Bezifferung des Prämienrückstandes nicht zwingend notwendig. Insbes. dann war sie entbehrlich, wenn sich die zu zahlende Prämie unschwer aus dem Versicherungsschein ergab Nunmehr verlangt § 38 Abs. 1 Satz 2 des
VVG ausdrücklich die Angabe der rückständigen Prämie. Dies gilt für den Fall, dass der Versicherer von seiner Leistung frei wird, wenn Prämienrückstand erfolgt. Er muss vorher also mahnen [vgl. Schwintowski/Brömmelmeyer: Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 2. Auflage 2011, § 38 VVG , Rn 8].

Gleiches müßte auch für eine Beitragsrückerstattung und den Vorsorgecheck. Teilen Sie dem Kundenservice also mit, dass Sie nicht in Verzug waren, da Sie zu keinem Zeitpunkt iSd § 286 Abs. 1 BGB gemahnt worden sind.

Sie müssen aber in jedem Fall nuenmehr den rücktändigen Teil der Prämien an die VErsicherung zahlen.








Ich weise abschließend darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Letztlich weise ich darauf hin, dass der Umfang meiner Beratung ebenfalls durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Aljoscha Winkelmann (Rechtsanwalt)

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