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Onlineshop: Nach Umtausch wurden mir Kratzer an der Ware in Rechnung gestellt

18. Februar 2014 19:06 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Zu den Rechten eines Käufers, wenn der Verkäufer Wertersatz für eine mangelhafte Sache verlangt.

Ich habe bei einem Online Shop einen Sportauspuff für mein Motorrad gekauft.Beim Auspacken sind mir keine Mängel aufgefallen. Nach der Montage habe ich allerdings einen Mangel bei der Produktion festgestellt und zwar einen Fehler an der Carbonblende welchen ich erst nach der Montage festgestellt habe. daraufhin habe ich den Auspuff reklamiert und ihn zurückgesendet. Nach einer Woche erhielt ich den Neuen welcher keinen Mangel hatte.Dann verlangte ich die Rücksendekosten welche ich bis heute nicht erhalten habe. Nun zum Problem nach einer Woche erhielt ich dann eine Mail vom Onlineshop das sie den Auspuff zum Hersteller gesendet haben und dieser meinte das der Auspuff montiert war und daher nicht umgetauscht werden könne und er feine Kratzer hat und eine kleine Delle. Leider habe ich den Auspuff vorm Rückversand nicht ganz genau begutachtet aber bevor ich ihn verpackt habe konnte ich keine schlimmen Kratzer oder gar eine Delle feststellen. Jedenfalls sendete mir der Onlineshop gleich eine erneute Rechnung mit über 150 Euro für eine neue Ummantelung des Auspuffes welchen ich zurückgeschickt habe und drohte mir gleich mit Inkasso da der Auspuff so nicht weiterverkauft werden könne. Fotos hat er mir gesendet von den Beschädigungen des Auspuffes allerdings bezweifle ich das das mein Auspuff war allerdings beweisen kann ich es ja auch nicht. jedenfalls erhielt ich nun bereits nach einer Woche Post vom Inkassobüro welche jetzt die Kosten der Ummantelung und Inkassokosten von mir verlangen. Wie ist da die Rechtslage ? Wie sollte ich mich jetzt verhalten ( Verkäufer ist telefonisch nicht zu erreichen und absolut unkooperativ)

18. Februar 2014 | 20:07

Antwort

von


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Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Es kommt entscheidend darauf an, ob Sie den Auspuff einer "bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme" zugeführt haben. Der Online-Käufer hat das Recht, eine erworbene Sache auszuprobieren und zu testen, er kann sie ja schließlich erst dann begutachten, wenn er sie bereits gekauft hat und in Händen hält. Das Gesetz sagt hierzu, dass der Käufer einer Sache keinen Wertersatz leisten muss, soweit deren Verschlechterung auf eine bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme beruht, vgl. § 346 Absatz 2 Nr. 3 BGB .
Dies entspricht im Wesentlichen der gesetzlichen Regelung beim Widerruf, wo der Käufer auch keinen Wertersatz leisten muss, wenn er die Kaufsache lediglich probiert und getestet, also deren Eigenschaften und Funktionsweise geprüft hat, vgl. § 312 e Absatz 1 BGB .
Das Risiko einer Wertminderung oder Unverkäuflichkeit trägt in diesen Fällen der Verkäufer.
Es ist somit für jeden Einzelfall zu untersuchen, ob eine "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" vorliegt. Diese dürfte in Ihrem Fall zu bejahen sein, da eine Montage des Auspuffs zur Überprüfung von dessen Funktionsfähigkeit notwendig gewesen sein dürfte.
So hat bspw. das AG Lichtenberg mit Urteil vom 24.10.2012 (Az.: 31 C 30/12) entschieden, dass ein Kunde einen Katalysator mit deutlichen Gebrauchs- und Einbauspuren zurücksenden darf, ohne Wertersatz leisten zu müssen.

Nach dem jetzigen Stand der Dinge empfehle ich daher, die Forderung nach Wertersatz gegenüber dem Inkassobüro unter Berufung auf die dargestellt Rechtslage und das o.g. Urteil zurückzuweisen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


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