Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ein fester Fertigstellungstermin vereinbart war und die Firma diesen nicht eingehalten hat, befindet sie sich schon in Verzug.
Als Konsequenz daraus haftet sie auch auf Schadensersatz Ihnen gegenüber.
Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie der Firma jetzt eine Frist zur Mängelbeseitigung und fehlerfreien Fertigstellung des Projektes.
Mit Ablauf dieser Frist befindet sich die Firma dann im Verzug und schuldet Schadensersatz - auch für entgangenen Gewinn.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank für die rasche Beantwortung. Eine Nachfrage habe ich noch.
Im Angebot wurden 7 Arbeitstage festgesetzt und kein fester Zeitpunkt der Fertigstellung. Begonnen wurde mit den Arbeiten am 22.07. Es kam hier schon zu Verzögerungen und der Livegang war am 08.08.
Also kann ich erst nach setzen der Frist Schadenersatz verlangen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn 7 Tage vereinbart waren und nach 7 Tagen kein abnahmefähiges Ergebnis vorliegt, befindet sich die Firma in Verzug.
Mit freundlichen Grüßen