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15. September 2008 13:59 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte/er Frau/Herr,

Ich habe letztes Jahr am 19.11.07 die Internet Seite Iqfieber.de besucht, und wusste nicht das diese kostenpflichtig ist, wurde auch nicht ausreichend auf dieses hingewiesen. Als ich die erste Rechnung bekam habe ich mich gleich im Internet schlau gemacht und gesehen das diese Intrenet Seite öfters aufgefallen ist. Ich habe beim Verbraucherschutz nachgeschaut ob die Seite iqfieber da bekannt ist, dort habe ich ein Musterbrief endekt und gleich abgeschickt. In dem Brief stand, dass ich über mein Wiederrufsrecht nicht ausreichend belehret wurde und ebenso das die Seite kostenpflichtig ist. Seit dem bekomme ich eine Mahnung nach der anderen auf die ich nicht reagiert habe. Nun habe ich ein Schreiben bekommen in dem Stand das die Rechtsanwältin ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Klageverfahren gegen mich einleitet, sollte ich die Rechnung nicht begleichen. Darauf beruft Sie sich auf eine Urteil des Amtsgerichtes um darauf hinzuweisen das einer Klägerin verloren hat.
Nun weiß ich nicht wie ich mich weiter Verhalten soll. Können sie mich Aufklären?

Vieln Dank für Ihre Hilfe

15. September 2008 | 14:18

Antwort

von


(246)
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Bezüglich der Frage, ob der Gegner mit seiner angeblich avisierten Klage Erfolg haben wird, kommt es darauf an, ob Sie den Widerruf binnen der hierfür vorgesehenen Frist erklärten. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen, falls in Textform vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehrt wurde, und einen Monat, falls die Belehrung nach Vertragsschluss erfolgte. Das Textformerfordernis setzt eine Belehrung per E-Mail, Fax, Brief oder ähnlichem voraus. Die Möglichkeit zur Kenntnisnahme auf einer Homepage ist hierfür nicht ausreichend.
Ich bitte dahingehend höflich um ergänzende Sachverhaltschilderung im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion. Des Weiteren bitte ich höflich um Mitteilung, ob sie den Vertrag hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten haben.

So Sie den Widerruf fristgerecht und/ oder hilfsweise die Anfechtung erklärten, gehe ich nicht davon aus, dass die Klage des Gegners Erfolg haben wird.
Ich empfehle Ihnen, spätestens dann, wenn der Gegner die Sache bei Gericht anhängig macht, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356


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