Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Bezüglich der Frage, ob der Gegner mit seiner angeblich avisierten Klage Erfolg haben wird, kommt es darauf an, ob Sie den Widerruf binnen der hierfür vorgesehenen Frist erklärten. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen, falls in Textform vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehrt wurde, und einen Monat, falls die Belehrung nach Vertragsschluss erfolgte. Das Textformerfordernis setzt eine Belehrung per E-Mail, Fax, Brief oder ähnlichem voraus. Die Möglichkeit zur Kenntnisnahme auf einer Homepage ist hierfür nicht ausreichend.
Ich bitte dahingehend höflich um ergänzende Sachverhaltschilderung im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion. Des Weiteren bitte ich höflich um Mitteilung, ob sie den Vertrag hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten haben.
So Sie den Widerruf fristgerecht und/ oder hilfsweise die Anfechtung erklärten, gehe ich nicht davon aus, dass die Klage des Gegners Erfolg haben wird.
Ich empfehle Ihnen, spätestens dann, wenn der Gegner die Sache bei Gericht anhängig macht, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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