Meine Großmutter ist im Oktober 2014 verstorben. Sie hatte einen Sohn und eine Tochter (meine Mutter). Da meine Mutter 2011 verstorben ist, sind mein Onkel und ich die direkten Nachkommen.
Es gibt so gut wie kein Vermögen, da noch jede Menge Schulden bezahlt werden müssen. Es gibt jedoch ein kleines Wertpapierdepot. Das Depot läuft noch auf den Namen meines Großvaters der bereits 2008 verstorben ist. Mein Großvater war der Stiefvater meiner Mutter (er hat meine Mutter nicht adoptiert). Mein Onkel und meine Großmutter haben den Nachlass meines Großvaters nicht abgewickelt.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich einen anteiligen "Anspruch" auf das Depot habe, oder ob mein Onkel den vollen Betrag erhält. Wird das Depot "rückwirkend" zwischen meinem Onkel und meiner Großmutter aufgeteilt?
Im Voraus schon herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage.
Herzliche Grüße
Die Enkelin
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Wert des Depots ist nach dem Tode des Großvaters im Wege der gesetzlichen Erbfolge an den Onkel und die Großmutter gegangen ( ich unterstelle dabei, dass kein Testament existierte und daher die gesetzliche Erbfolge gilt ).
Sie haben nun wiederum gemeinsam mit dem Onkel ihre Großmutter beerbt. Sie haben also in der Tat einen Erbanspruch hinsichtlich des Depotvermögens.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel Fachanwalt für Familienrecht