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Oesterreich

27. Dezember 2006 19:14 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Ich bin Türke mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland und möchte in Österreich eine Arbeitsstelle annehmen. Gibt es hier Hindernisse? Welches Land ist für die rechtliche Beurteilung zuständig? Spielt das EU-Verhältnis eine Rolle?
Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Niederlassungserlaubnis gilt nur für Deutschland, nicht für Österreich. Auch die mit der Niederlassungserlaubnis verbundene Arbeitserlaubnis gilt nur für Deutschland. Sie werden daher nicht umhin kommen, bei der für Ihren Wohnort zuständigen österreichischen Vertretung einen Aufenthaltstitel für Österreich, der Sie auch zu einer Erwerbstätigkeit in Österreich berechtigt, zu beantragen. Für Personen, die in Deutschland die Niederlassungserlaubnis besitzen, stellen sich hierbei normalerweise keine Probleme; Ihre türkische Staatsangehörigkeit privilegiert Sie angesichts des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation (vom 19. September 1980) noch zusätzlich. Sie werden den Aufenthaltstitel also sicherlich bekommen, wenn Sie ihn beantragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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