Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Beide Räume sind klar voneinander getrennt durch die Falltür, auch wenn man das baurechtliche ggf. anders bewerten könnte.
Es ist im Vertrag geregelt, welche Räumlichkeit genutzt werden darf, weshalb bei Betrachtung und Auslegung des Willens, man darauf abstellen muss, dass Sie die Räumlichkeiten gemietet haben, die objektiv betrachtet damit gemeint sein können. Hier ist es so, dass die Falltür den Raum klar getrennt und damit eine Zuweisung erfolgt.
Somit ist der Gastraum als Nebenraum anzusehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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Rechtsanwalt Michael Wübbe
Gilt ein Gastraum auch als Nebenraum, wenn das im Vertrag nicht genau definiert ist?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Nachfrage beantworte ich Ihnen sehr gern.
Grundsätzlich ist das natürlich nicht so. Hier ist es auszulegen gewesen, was für jedermann erkennbar war und was die Trennung bewirken soll.
Nach Ihrer Schilderung ist es so zu sehen, dass hier damit eine Trennung bewirkt werden soll, dass alle Räume außer dem Saal, als Nebenraum gelten soll. Außer den im Vertrag genannten Waschräume.
Beste Grüße,
RA Wübbe (Köln)