Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Die Frage ist eine mietrechtliche Frage. Wenn der Stiefsohn nicht im Mietvertrag steht kann er vom Mieter fristlos „aus der Wohnung geworfen" werden.
Fristlos bedeutet allerdings nicht „sofort". Ihm ist eine Übergangszeit zuzugestehen. Diese liegt im Regelfall bei etwa 2 Wochen. Angesichts der aktuellen Corona Lage kann diese Frist auch länger sein.
Die Meldung in der Wohnung ist hier nicht relevant.
Die Zahlung durch das Amt hat keinen Mietvertrag zur Folge, sodass hieraus keine Rechte abzuleiten sind. Allerdings zahlt das Amt nur wenn der Stiefsohn auch Mieter ist. Entweder liegt hier also ein Fehler vor oder Ihre Sachverhaltsschilderung ist unvollständig. In jedem Fall sollte der Lebensgefährtin mitgeteilt werden, dass die Mietzahlung sofort unterbleibt wenn ein „Rausschmiss" erfolgt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt