Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Nutzungsrechte/Gebrauchsanleitungen - Singer Nähmaschinenfabrik Wittenberge

4. Oktober 2019 17:23 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Nutzungsrecht / Urheberrecht / Verwertungsrecht für alte Gebrauchsanleitungen der Singer Nähmaschinenfabrik Wittenberge (1903 – 1946 )

Sehr geehrte/r Anwältin/Anwalt,

Ich und andere Fans alter Singer Nähmaschinen besitzen diverse Original Gebrauchsanleitungen und Einstellungs-/Bedienungsanleitungen für Singer Nähmaschinen die in den Jahre von 1903 bis Kriegsende in Wittenberge hergestellt wurden.

Wir würden diese Gebrauchsanleitungen, Einstellungs- / Bedienungsanleitungen aber auch Werbepostkarten, -flyer etc. – alles aus dieser Zeit und alles Material dass von der Singer Nähmaschinenfabrik Wittenberge veröffentlicht wurde – gerne kopieren, digitalisieren und in unseren Blogs und Nähmaschinenforen veröffentlichen sowie zum kostenlosen Download zur Verfügung stellen.

Ist das erlaubt oder kann heute noch die Singer Company und/oder eine Nachfolgeunternehmen der Singer Nähmaschinenfabrik Wittenberge und/oder ein Verein/Klub der die Werksgeschichte
pflegt ein alleiniges Nutzungsrecht / Urheberrecht / Verwertungsrecht für dieses Material beanspruchen?

Wir wollen sicher sein dass wir auf der rechtlich sicheren Seite sind und gegen keine Nutzung- / Urheber- / Verwertungsrechte verstoßen.

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen,
"Singer Nähmaschinen Fan"

4. Oktober 2019 | 19:00

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Bedienungsanleitung kann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie das Alltägliche, Handwerksmäßige der mechanisch-technischen Aneinanderreihung deutlich überschreitet (OLG Frankfurt, Urt. v. 26.05.2015 – 11 U 18/14 ). Das Gleiche gilt für Flyer, Postkarten etc., vor allem wenn sie auch Grafiken oder Fotografien enthalten.

Die Frage ist allerdings, ob in Ihrem Fall bereits die urheberrechtlichen Schutzfristen abgelaufen sind. Nach heutigem Recht endet die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sind die Urheber der Bedienungsanleitungen, Flyer, Postkarten also vor dem Jahre 1949 verstorben, dann sind die Werke gemeinfrei und können von Ihnen frei benutzt werden. Haben die Urheber aber länger gelebt, dann müsste im Einzelfall geprüft werden, ob aufgrund von Übergangsvorschriften (die wiederum in Bezug auf Fotos, Grafiken oder Schriften unterschiedlich ausfallen können) dennoch bereits die Schutzfrist abgelaufen ist. Dann wird es aber kompliziert und der Aufwand dürfte nicht mehr im Verhältnis stehen.

Auch wenn ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass sich jemand an Ihrem Vorhaben stören wird, so wären Sie rechtlich nur auf der komplett sicheren Seite, wenn die Urheber vor 1949 verstorben sind oder Sie die Einwilligung der Rechteinhaber einholen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 4. Oktober 2019 | 21:47

Vielen Dank für die Ausführungen Herr Wilking,
Sie schreiben"… auf der komplett sicheren Seite…" wäre ich, „…wenn die Urheber vor 1949 verstorben sind oder…" ich die „…Einwilligung der Rechteinhaber…" einhole.
Nachdem die Singer Nähmaschinenfabrik Wittenberge spätestens seit 1946 nicht mehr existierte und die Bedienungsanleitungen augenscheinlich lediglich Übersetzungen der amerikanischen Originale waren, welche Möglichkeiten habe ich Rechteinhaber zu finden? Und reicht es dass jemand behauptet die Rechte zu besitzen oder muss es dafür bestimmte Unterlagen geben?
Vielen Dank,
mit besten Grüßen,
„Singer Nähmaschinen Fan"

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Oktober 2019 | 07:05

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn in den Anleitungen kein Urheber genannt ist, wird es tatsächlich schwer möglich sein, den Ablauf der Schutzfristen zu prüfen oder den Rechteinhaber zu finden. Sie könnten versuchen herauszufinden, ob es einen Rechtsnachfolger der Singer Fabrik gibt und dort amfragen.

Im Streitfalle müsste der vermeintliche Rechteinhaber beweisen, dass er die Urheberrechte oder Verwertungsrechte besitzt. Die reine Behauptung dieser Rechte reicht nicht aus,

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

(2753)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER