Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Zunächst wäre natürlich zu prüfen, ob in Ihrer Situation überhaupt eine wirksame Renovierungsklausel vorliegt. Dies sollten Sie ggf. noch prüfen (lassen).
Aber zu Ihrer eigentlichen Frage:
Ohne weitere Kenntnis und nach den Regeln dieses Forum ist es nicht möglich, hier einen kompletten Vertragentwurf zur Verfügung zu stellen.
Sie haben konzeptionell 2 Möglichkeiten:
1.)
Sie schließen einen Vertrag nur mit dem Nachmieter ab.
Dann müssen (nur) Sie beide den Vertrag unterzeichnen. Legen Sie in dem Vertrag fest, dass der Nachmieter die geschuldeten Renovierungen, die sich aus Ihrem alten Mietvertrag ergeben, übernimmt und Sie dafür einen Ersatz von 300 Euro zahlen.
WICHTIG: Nehmen Sie in diesem Fall auf jeden Fall eine Klausel auf, dass der Nachmieter Sie von allen diesbezüglichen Forderungen des Vermieters im Innenverhältnis freistellt. Denn hierbei ändert sich an dem Anspruch des Vermieters gegen Sie nichts. Der Vermieter kann also Forderungen Ihnen gegenüber erheben. Davon soll der Nachmieter Sie freistellen. Allerdings dürfte sich diese Regelung wesentlich einfacher realisieren lassen, da der Vermieter nicht beteiligt wird.
2.)
Sie schließen den Vertrag mit dem Nachmieter und dem Vermieter ab. Dann müssen alle drei unterzeichnen.
Nehmen Sie hierbei wieder auf, dass der Nachmieter gegen Zahlung die Renovierung übernimmt.
Weiterhin sollten Sie aufnahmen, dass der Vermieter mit diesem Übergang der Verpflichtung einverstanden ist und seine eignen Ansprüche von Ihnen auf den Nachmieter übergehen. Der Vermieter verzichtet damit auf Ansprüche gegen Sie.
Dies halte ich für komplizierte, nachdem der Vermieter zu beteiligen ist und häufig Vermieter der Meinung sind, sich in so etwas nicht einmischen zu müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte