Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Sofern es sich bei der von Ihnen bezeichneten Fläche um Gemeinschaftseigentum handelt, welches nicht gem. § 15 Abs.1 WEG
durch die Wohnungseigentümer entsprechend geregelt ist, kann jeder Wohnungseigentümer gem. § 15 Abs.3 WEG
den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums verlangen und gerichtlich durchsetzen. Ob sich Partei 1 auf Verwirkung berufen kann, vermag ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen. Verwirkung liegt dann vor, wenn der Zustand bereits länger geduldet worden ist. Hinzu kommen muss zudem ein Verhalten der Berechtigten, aufgrund dessen der Verpflichtete (Partei 1) sich auf die Nichtgeltendmachung einrichten durfte und eingerichtet hat. Allerdings ist dies nur in Ausnahmefällen anzunehmen (vgl. Palandt, 65.Auflage, § 15 WEG
Rn.23).
Nimmt Partei 1 den Teil der Fläche zu Unrecht alleine ein, so brauchen Sie sich keinesfalls auf das Sondereigentum vor den Reihenhäusern verweisen lassen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Fläche bereits durch andere Mülltonnen besetzt ist.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie als Eigentümergemeinschaft noch einmal das Gespräch mit Partei 1 suchen. Sollte diese sich einer Lösung weiterhin verschließen, so empfehle ich, dass Sie sich als WEG ggf. mit einem Anwalt Ihres Vertrauens in Verbindung setzen. Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Vielen Dank für Ihre Auskunft. Sie sind jetzt gar nicht auf die Frage des "gemeinsamen Mülls" eingegangen. Kann ich daraus schliessen, dass die Frage, was gemeinsamer Müll ist und was nicht und ob es sich bei einer von 3 Parteien gewünschten Tonne um gemeinsamen Müll handelt oder nicht, nicht relevant ist für die Beantwortung der Frage, ob auch diese Tonne auf dem Müllplatz aufgestellt werden kann? (Auf dem gemeinsamen Müllplatz stehen bereits ein grauer, ein gelber und ein grüner Müllbehälter.)
Sehr geehrte Ratsuchende,
meines Erachtens ist es irrelevant, wer die blaue Tonne nutzt. Es handelt es sich um einen Abstellplatz für die Mülltonnen, auf welchen dann auch die neue Tonne zu stellen wäre. Der Nutzungszweck ist dementsprechend bei Ihnen vermutlich seit Jahren bestimmt.
Gerne stehe ich Ihnen darüber hinaus noch per Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani